Foto: Arno Reimann
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Lübeck – In der Marlistraße iist es am Mittwoch (21.12.) zu einer körperlichen Auseinandersetzung unter vier Lübecker Männern gekommen. Hintergrund des Streits ist die Sorge um die Ex-Partnerin eines der Beteiligten. Dieser ging zusammen mit zwei Begleitern auf den neuen Partner der Ex-Freundin los, der dann mit einer Schreckschusspistole geschossen haben soll.

Drei Lübecker im Alter von 28, 34 und 36 Jahren besuchten am Abend des 21.12. den Lübecker Weihnachtsmarkt. Anschließend begaben sie sich mit einem Bus in die Marlistraße. Hintergrund war der, dass dort die 24-jährige Ex-Freundin des 36-Jährigen zusammen mit ihrem neuen Partner, einem 26-jährigen Lübecker lebt. Der 36-Jährige befürchtete, dass der neue Freund sie schlecht behandele und sie nicht freiwillig mit ihm zusammen sei. Man wollte ihn gemeinschaftlich zur Rede stellen.

Tatsächlich trafen sie auch auf den 26-Jährigen, der gerade mit dem Hund unterwegs war. Schnell kam es zu einem Wortgefecht zwischen den drei Angreifern und dem neuen Lebensgefährten, das in eine körperliche Auseinandersetzung mündete. In der Folge seien durch den 26-Jährigen mehrere Schüsse aus einer Schreckschusspistole abgegeben worden. Unter anderem in Richtung des Gesichts des 34-Jährigen. Dieser blieb jedoch unverletzt.

Erstversorgung durch Rettungswagen-Besatzung

Im weiteren Verlauf schlug der 26-Jährige dem 34-Jährigen mit der Waffe mehrfach auf den Kopf. Die Wunden wurden durch die Besatzung eines Rettungswagens erstversorgt. Eine Weiterbehandlung im Krankenhaus lehnte er aber ab. Sowohl beim Ex-Freund, als auch beim Bruder der 24-Jährigen wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer Alkoholisierung (1,31 und 2,21 Promille) Blutproben entnommen. Sie gaben an, zuvor Alkohol getrunken und Betäubungsmittel konsumiert zu haben.

Auch der 26-jährige neue Partner stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. In diesen Fällen wurden Anzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt. Die drei Angreifer müssen sich in einem Verfahren wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen, gefährlichen Körperverletzung verantworten. Gegen den 26-Jährigen Lübecker wird wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Soweit die polizeilichen Maßnahmen.

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