Kampagne: Sei schlau: Fahr' nicht blau! - So warnt die Polizei: Promillegrenzen gelten auch für E-Scooter-Fahrer - Foto: Polizei/oH
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Lübeck – Am Lindenplatz hat sich ein Verkehrsunfall zwischen einem 29-jährigen Transporter-Fahrer aus Lübeck und einem 41-jährigen E-Scooter-Fahrer aus Vechta ereignet. Dieser war alkoholisiert, blieb aber unverletzt.

Am späten Sonnabendnachmittag (12.11.) befuhr ein Lübecker mit seinem Transporter die Straße Lindenplatz aus Richtung Hansestraße kommend. Unmittelbar vor dem Kreisverkehr hielt er zunächst vor dem dortigen Fußgängerüberweg, um Passanten hinübergehen zu lassen. Als er wieder anfuhr, kam von rechts der 41-jährige Niedersachse mit seinem gemieteten E-Scooter und lenkte sein Gefährt direkt in die Seite des Transporters.

Atemalkoholtest ergab 1,91 Promille

Bei der Unfallfallaufnahme bemerkten die Beamten des 2. Polizeireviers Atemalkoholgeruch bei dem 41-Jährigen. Ein Atemalkoholtest erreichte einen Wert von 1,91 Promille. Die Beamten brachten ihn zur Dienststelle, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Gegen den Mann wird nun wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt.

An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt knapp 1000 Euro.

Kampagne: Sei schlau: Fahr‘ nicht blau!

Im Rahmen der Kampagne „Sei schlau: Fahr‘ nicht blau“ weist die Polizei wiederholt darauf hin, dass auch ein E-Scooter ein Kraftfahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist und die Promillegrenzen gelten.

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