Foto: arstodo
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Lübeck – Ein 55-Jähriger Mann setzt sich Frauen gegenüber, spricht sie an und manipuliert an seinem Geschlechtsteil. So geschehen zuletzt im Zug nach Travemünde. Wie die Bundespolizei mitteilt, alarmierte die 3S-Zentrale der DB AG aus Hamburg gestern Abend (1.8.) gegen 23 Uhr die Bundespolizei in Lübeck. Die Zentrale teilte mit, dass es in einem stehenden Zug im Lübecker Hauptbahnhof zu einer exhibitionistischen Handlung gekommen sei. Im Zug nach Travemünde saß der 55-jähriger Deutsche mit entblößtem Genital.

Als die Streife das Richtungsgleis erreichte, war der Zug bereits abgefahren. Über die Leitstelle in Kiel konnte aufgeklärt werden, dass sich der Mann noch immer im Zug befand. Also ging es mit dem Streifenwagen nach Travemünde.

Am Bahnhof Travemünde-Hafen konnte die Streife den Zug einholen, die vier geschädigten Frauen machten auf sich aufmerksam. Ihre Aussagen wurden aufgenommen. Der Täter saß zu diesem Zeitpunkt im hinteren Waggon des Zuges.

Er wurde aufgefordert, den Zug zu verlassen. Da er angab, keine Ausweispapiere dabei zu haben, wurde er zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle nach Lübeck gebracht. Anhand mündlicher Angaben wurde er überprüft und anhand einliegender Bilder zweifelsfrei erkannt.

Auf eine erkennungsdienstliche Behandlung des Täters konnte verzichtet werden, da er bereits an diesem Tag durch die Kripo Lübeck einer Maßnahme unterzogen wurde.

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,68 Promille.

Nach Fertigung der Strafanzeige konnte er die Wache verlassen, um heute Morgen gegen 6.45 Uhr wieder als Täter in der Wache vorgeführt zu werden.

Im Zug von Hamburg nach Lübeck setzte sich der Täter in eine Vierersitzgruppe gegenüber von zwei Frauen und einem Mann. Er entblößte sein Genital und manipulierte daran herum.

Ein Fahrgast wusste, dass eine uniformierte Kollegin der Bundespolizei auf dem Weg zur Arbeit war und alarmierte diese Bundespolizistin. Gemeinsam mit den Geschädigten übergab sie den Mann an der Wache am Bahnhof Lübeck.

Ein Atemalkoholtest ergab jetzt einen Wert von 0,85 Promille und eine zweite Strafanzeige wurde gefertigt.

Auch nach dieser Tat wurde er wegen fehlender Haftgründe auf freien Fuß belassen.

Die Bundespolizei rät:

– Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung immer anzuzeigen.

– Schweigen hilft nur dem Täter!

– Erstatten Sie Strafanzeige! Nur so kann der Täter/die Täterin bestraft und weitere Opfer geschützt werden.

– Die Verantwortung liegt immer allein beim Täter beziehungsweise der Täterin.

– Das Opfer hat niemals schuld!

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