Lübeck – In der Innenstadt kam es am Donnerstag (27.11.) zu einem Ladendiebstahl durch zwei männliche Täter. Bei der anschließenden Flucht mit einem Pkw konnten die Täter durch die Polizei gestellt werden. Der Fahrer hatte keinen Führerschein und stand unter Drogeneinfluss.
Ein Ladendetektiv eines Drogeriemarkts beobachtete um 17.20 Uhr zwei Männer dabei, wie diese Parfüms und Kosmetikartikel in eine Trage- und Sporttasche verstauten und anschließend das Geschäft fluchtartig verließen. Beim Passieren des Kassenbereichs löste dabei auch die Alarmanlage aus. Der Detektiv verfolgte die Männer und gab dabei über den Polizeinotruf den Standort der Täter an.
Die Männer verstauten ihr Diebesgut in einem Nissan Almero Tino mit polnischem Kennzeichen und flüchteten anschließend über die Schmiedestraße in Richtung der Holstenstraße. Dort konnte der Pkw durch mehrere Streifenwagen und Einsatzkräfte des Weihnachtsmarkts umstellt und angehalten werden. Bei den Tätern handelte es sich um einen 24- und einen 26-jährigen polnischen Staatsbürger. Bei der Durchsuchung des Pkw konnten die Beamten das Stehlgut des Drogeriemarkts in Höhe von 360 Euro, weiteres Stehlgut eines Supermarkts in Höhe von 130 Euro sowie drei entwendete EC-Karten sicherstellen.
Bei den weiteren Ermittlungen stellten die Polizeibeamten zudem fest, dass der 24-jährige Fahrer des Pkw keinen Führerschein hat. Nach einer Urinprobe erhärtete sich der Verdacht eines vorangegangenen Cannabis-, Amphetamin- und Methamphetaminkonsums bei dem Fahrer. Ihm wurde anschließend auf dem 1. Polizeirevier eine Blutprobe entnommen. Im weiteren Verlauf wurde der Fahrer erkennungsdienstlich behandelt. Beide Täter haben einen festen Wohnsitz in Deutschland und wurden nach den polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Die beiden Männer müssen sich wegen eines besonders schweren Fall des Diebstahls verantworten. Gegen der Fahrer des Fluchtwagens wurden zusätzlich Anzeigen wegen des Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis und unter Betäubungsmitteleinfluss gefertigt. Gegenstand der Ermittlungen ist zudem, ob der Halter des Nissan sich strafbar gemacht haben könnte, weil er seinen Pkw zum Gebrauch an eine Person ohne Führerschein überlassen hat.









