Polizeihauptmeister JMademann bei der Überprüfung von Fahrzeugpapieren - Foto: Polizei/oH
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Lübeck – In der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und der Bereitschaftspolizei (PD AFB) in Eutin fand am 6. und 7. September eine zweitägige Fortbildung für Praxisausbilder im Bereich Erkennung von Drogen im Straßenverkehr statt. Nach einem theoretischen Part am ersten Tag endete der zweite Tag mit zwei großen Verkehrskontrollen in Lübeck und Bad Segeberg.

Dabei wurden von 14 bis 20 Uhr insgesamt 800 Fahrzeuge kontrolliert. An dem Lehrgang in Eutin nahmen insgesamt 60 Beamtinnen und Beamte aus den verschiedenen Direktionen der Landespolizei Schleswig-Holstein, aber auch aus anderen Bundesländern teil. Hauptbestandteil war die Auffrischung von theoretischen und praktischen Inhalten in Bezug auf die Ausbildung zur Erkennung von Drogen im Straßenverkehr. Zudem referierten ein Facharzt für Neurolologie und Rechtsmedizin sowie die Leiterin der Rechtsmedizin für die Untersuchung von Blutproben.

Nach dem theoretischen Teil am ersten Tag teilten sich die Lehrgangsteilnehmer in zwei Gruppen für groß angelegte Verkehrskontrollen an zwei Punkten. Die Planung und Organisation dieser Kontrolle erfolgte durch die Polizei-Autobahn- und Bezirksreviere Scharbeutz und Bad Segeberg. So war ein Kontrollort der Rastplatz Kronberg auf der Autobahn A20 in Richtung Bad Segeberg. Die Autobahnmeisterei stellte eine Verkehrsleitführung auf, sodass sämtliche Fahrzeuge über den Rastplatz gelenkt wurden. Dort erwarteten Sie die Kontrollteams.

Nach grober Sichtung wurden einzelne Fahrzeuge selektiert und kontrolliert. Insgesamt gerieten so 300 Fahrzeuge in das Visier der Kontrolleure. Sieben Fahrzeugführer mussten ihren Wagen stehen lassen, da sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs waren. Sie erwartet nun ein Bußgeldverfahren. Zwei Menschen saßen gänzlich ohne gültige Fahrerlaubnis am Steuer, bei einem Dritten war die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet. Anzeigen wurden gefertigt und die Weiterfahrt untersagt. Neben diesen Verstößen wurden auch sechs Kontrollberichte wegen mangelhafter Ausrüstung ausgestellt. Gegen einen Fahrzeugführer wird wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes ermittelt.

Die andere Gruppe stellte sich im Estlandring in Lübeck auf und bekam Unterstützung vom kommunalen Ordnungsdienst der Hansestadt Lübeck, dem Zoll und auch vom Technischen Hilfswerk (THW) des Orstverbandes Lübeck. Letztere sorgten für die notwendige Logistik vor Ort. Neben Zelten stellten sie auch die Stromversorgung, eine Hygienestation und heiße Getränke. Insgesamt waren 70 Einsatzkräfte an dieser Kontrollstelle eingesetzt.

Vorposten lotsten rund 500 Fahrzeuge in die Kontrollstelle. Bei elf Fahrern konnte der vorherige Konsum von berauschenden Mitteln oder Alkohol nachgewiesen werden. Dazu kommen zwei Anzeigen wegen des illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln. Bei einem Fahrzeugführer wurde der legale Konsum von Cannabis festgestellt. Mittels ärztlicher Verschreibung ist die Einnahme beziehungsweise der Konsum von Cannabis zulässig. Das Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Cannabis ist eingeschränkt möglich. In diesem Fall wurde eine eingeschränkte Fahrsicherheit festgestellt, sodass eine Blutentnahme angeordnet wurde und ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet wurde. Der Fall wird der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt.

Des Weiteren konnte ein Haftbefehl vollstreckt werden. Zwei Fahrzeugführer fuhren ohne gültige Fahrerlaubnis. Einer von ihnen legte eine Totalfälschung vor, weshalb ihn zudem eine Anzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung erwartet. In einem Fall war die Ladung nicht ordnungsgemäß, bei einem weiteren Verkehrsteilnehmer konnte ein verbotenes Messer sichergestellt werden.

Das Ordnungsamt stellte bei 42 Fahrzeugen verschiedene Mängel fest, weshalb in 23 Fällen Kontrollberichte ausgestellt und in sechs Fällen sogar die Weiterfahrt untersagt wurde. 16 Fahrzeuginsassen hatten den Sicherheitsgurt nicht angelegt. Bei elf Personen wurden Verstöße nach dem Ausländerrecht geahndet. Einmal wurde ein rotes Kennzeichen missbräuchlich verwendet.

Den wohl kuriosesten Fall an diesem Nachmittag lieferte jedoch ein Lübecker, der mit einem Seat Exeo in die Kontrollstelle fuhr. An seinem Fahrzeug war eine rosafarbene TÜV-Plakette angebracht. Was zunächst einmal nicht auffällig ist, da sie einen Termin für die Hauptuntersuchung im kommenden Jahr zeigen sollte. In diesem Fall aber war die Plakette aus dem Jahr 2017. Folglich war der Termin um 58 Monate überschritten. Für diese Ordnungswidrigkeit sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro vor. Glimpflich in diesem Fall, aber ein wahrscheinlich notwendig neues Auto kommt wohl noch obendrauf.

Im Fazit waren die Kontrollen ein erkenntnisreicher und erfolgreicher Abschluss der Fortbildung der Praxisausbilder. Die Zusammenarbeit zwischen Zoll, Ordnungsbehörde, dem THW und der Polizei klappte hervorragend. An dieser Stelle danken das PABR Scharbeutz und die PD AFB Eutin allen Mitwirkenden für den gelungenen Nachmittag.

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