Fünf Trunkenheitsfahrten in Ostholstein und Lübeck

28-Jähriger wurde in einer Nacht gleich zweimal gestellt

Lübeck – Der Polizei in Ostholstein und Lübeck wurden am vergangenen Wochenende (3.11. bis 5.11.) insgesamt fünf Trunkenheitsfahrten bekannt. Ein 28-jähriger Lübecker wurde dabei sogar innerhalb von circa drei Stunden zweimal betrunken am Steuer eines Autos festgestellt. In zwei Fällen kam es hierbei zu Verkehrsunfällen, bei denen aber keine Personen verletzt wurden. Alle Fahrzeugführer müssen sich nun in den eingeleiteten Strafverfahren verantworten.

Am Freitag (3.11.), gegen 15 Uhr, meldete sich eine Zeugin bei der Polizeistation Grömitz und teilte den Beamten einen schwarzen Opel mit, der in auffallenden Schlangenlinien auf der Bundesstraße 501 in Fahrtrichtung Grömitz unterwegs sei. Die Polizisten trafen den beschriebenen Pkw kurze Zeit später auf der B501 an. Die Fahrzeugführerin, eine 45-jährige Ostholsteinerin, wies vor Ort einen Atemalkoholwert von 2,80 Promille auf und wurde für die folgende Blutprobe in ein örtliches Krankenhaus gebracht. Am Ende des Einsatzes konnte der Ehemann seine Frau sowie das Auto in Empfang nehmen. Der Führerschein der Ostholsteinerin wurde beschlagnahmt und ein Verfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Gegen 19.30 Uhr (3.11.) wollte ein vermeintlich betrunkener 56-jähriger Restaurant-Gast in der Mecklenburger Straße in Lübeck mit seinem grauen Audi davonfahren. Ein 30 Jahre alter Lübecker verhinderte die Abfahrt, indem er seinen schwarzen Opel hinter das Auto des 56-Jährigen stellte. Nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung legte der Audi-Fahrer den Rückwärtsgang ein und fuhr gegen den hinter ihm parkenden Opel. Nach der Kollision wollte er zu Fuß den Unfallort verlassen, konnte allerdings daran gehindert werden. Es entstand ein Gesamtsachschaden von circa 2000 Euro. Die herbeigerufenen Beamten stellten bei dem 56-jährigen Lübecker einen Atemalkoholwert von 1,44 Promille fest. Der Führerschein sowie die Fahrzeugschlüssel wurden beschlagnahmt und dem Restaurant-Gast wurde eine Blutprobe entnommen. Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Am Sonntag (5.11.), gegen 4 Uhr, sahen Beamten des 1. Polizeireviers Lübeck, wie ein 43 Jahre alter Lübecker mit seinem Pedelec in der Schwartauer Allee in Lübeck gegen ein parkendes Auto fuhr. Durch die Kollision wurde der Außenspiegel des Pkw beschädigt, es entstand ein Sachschaden von circa 300 Euro. Der Lübecker fuhr trotz des Unfalls weiter. Die Beamten hielten den Pedelec-Fahrer an und nahmen dabei starken Alkoholgeruch wahr. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,29 Promille. Nach Durchführung einer Blutprobenentnahme auf der Dienststelle wurde der Lübecker wieder entlassen. Gegen ihn wird jetzt wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt.

Sonntagmorgen (5.11.), gegen 3.30 Uhr, fiel den Beamten des Polizeireviers Eutin ein Pkw in der Röntgenstraße in Eutin aufgrund seiner auffälligen Fahrweise ins Auge. Zusätzlich missachtete der 28-jährige Lübecker anfänglich die Anhaltesignale der Beamten. Bei der anschließenden Kontrolle nahmen die Polizisten einen starken Alkoholgeruch wahr, was dazu führte, dass bei dem Lübecker eine Blutprobe entnommen wurde. Zusätzlich wurde der Führerschein des 28-Jährigen beschlagnahmt. Die Polizei ermittelt indessen wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr.

 Knapp drei Stunden später, gegen 6.30 Uhr, wurde der Lübecker erneut fahrend in der Kahlhorststraße in Lübeck angetroffen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab hierbei einen Wert von 1,21 Promille. Der 28-Jährige bestätigte gegenüber den Beamten, dass er kurz zuvor schon einmal von Polizeibeamten in Eutin kontrolliert worden sei. Erneut folgte eine Blutprobe. Der schon abgegebene Führerschein konnte ihm zwar nicht mehr abgenommen werden, aber dennoch muss er sich in einem weiteren Verfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

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