Illustrationsfoto - Foto: Arno Reimann
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Süsel – Auf der Gemeindestraße zwischen Süsel und Bujendorf stießen am Dienstagnachmittag (20.1.) ein Pkw VW und ein Hyundai im Kurvenbereich zusammen. Ein Mann und eine Frau erlitten dabei leichte Verletzungen. Während der Verkehrunsfallaufnahme erhärtete sich der Verdacht der starken Alkoholisierung des VW-Fahrers: Bei dem 33-Jährigen stellten die Polizeibeamten einen vorläufigen Atemalkoholwert von über 1,7 Promille fest.

Nach derzeitigem Sachstand befuhr der 33-jährige Ostholsteiner (Staatsangehörigkeit: deutsch) gegen 15,15 Uhr die Bujendorfer Landstraße von Bujendorf kommend in Richtung Süsel. In einer dortigen scharfen Rechtskurve geriet der Mann aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit auf den Gegenfahrstreifen. Die dort entgegen kommende 56 Jahre alte Fahrerin des Hyundai konnte dem VW nicht mehr ausweichen, sodass es zum Zusammenstoß der Fahrzeuge kam. Bedingt durch den starken Aufprall drehte sich der Hyundai um 180 Grad, ferner riss das linke Hinterrad ab. An dem Passat entstanden erhebliche Schäden an der Fahrzeugfront.

Die beiden Unfallbeteiligten zogen sich leichte Verletzungen zu, Einsatzkräfte brachten die 56-Jährige zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.

Sowohl an dem Passat als auch an dem Hyundai entstanden nicht unerhebliche Schäden, die Gesamtschadenshöhe beläuft sich auf circa 12.000 Euro. Ein Abschleppunternehmen kümmerte sich um den Abtransport der nicht mehr fahrbereiten Pkw.

Aufgrund der während der Sachverhaltsaufnahme festgestellten Alkoholisierung und des Verdachts des Betäubungsmittelkonsums entnahm ein Arzt dem 33-Jährigen im Anschluss eine Blutprobe, die Polizisten untersagten ihm bis auf Weiteres die Nutzung fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge. Gegen den Mann wird jetzt nicht nur wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt: Weil er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und den Beamten zunächst falsche Angeben zu seiner Person machte, leiteten diese auch Ermittlungen aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verdachts der falschen Namensangabe ein.