Lübeck – Ein Mann soll am Freitagabend (9.1.) zunächst randaliert und seinen Hund misshandelt haben. Bei der Gewahrsamnahme leistete der Mann Widerstand. Die Polizei ermittelt außerdem wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen den Lübecker. Der Hund kam ins Tierheim.
Anwohner riefen am Freitagabend gegen 21.50 Uhr die Polizei in ein Mehrfamilienhaus in der Westhoffstraße, weil ein Besucher dort randalieren würde.
Die Polizeibeamten trafen den deutlich alkoholisierten 46-jährigen Deutschen aus Lübeck mit dessen jungem Hund im Treppenhaus an. Zu dem Zeitpunkt lagen noch keine Hinweise auf Straftaten vor. Der Mann erhielt die Aufforderung, das Haus und den Bereich um das Gebäude herum zu verlassen. Dem soll er unter Protest schließlich nachgekommen sein und dabei den Hund ruckartig hinter sich hergezogen haben.
Kurz darauf wurden die Polizeibeamten, die zwischenzeitlich den Einsatzort verlassen hatten, von Passanten angesprochen. Die hätten an der Kreuzung zur Brolingstraße einen Mann mit Hund gesehen, der mit der Hand gegen mehrere dort parkende Autos geschlagen hätte. Der Mann hätte mehrfach so stark an der Leine gezogen, dass der Hund durch die Luft geschleudert worden wäre.
Bei der beschriebenen Person handelte es sich um den bereits zuvor aufgefallenen 46-Jährigen. Die Polizeibeamten hielten den Mann in der Warendorpstraße an. Der Mann kam abermals den Aufforderungen nicht nach, sondern beleidigte die Anwesenden und baute sich vor einem der Beamten auf. Er soll belustigt auf den Tatvorwurf der Beleidigung und des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz reagiert haben.
Zur Verhinderung weiterer Straftaten sollte der Mann in Gewahrsam genommen werden, dagegen sperrte sich der Hundebesitzer. Er selbst und ein Polizist rutschten dabei auf einer Eisschicht aus und fielen hin, blieben aber unverletzt. Der Tatverdächtige wehrte sich weiterhin und beleidigte alle eingesetzten Kräfte. Der Mann kam schließlich in das Gewahrsam beim 4. Polizeirevier, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts des Widerstandes und des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen den Lübecker.
Der augenscheinlich noch junge Hund wurde vom Tiertaxi in das Tierheim gebracht. Das Veterinäramt soll nun prüfen, ob der Mann grundsätzlich in der Lage ist, einen Hund zu halten.









