Foto: arstodo
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Pönitz – Eine Streife der Bundespolizei aus Lübeck erhielt am vergangenen Mittwoch die Information, dass im RE 21673 auf der Fahrt von Eutin nach Pönitz Tränengas oder ein ähnliches Gas versprüht wurde. Als die Streife am Bahnhof eintraf, war bereits eine Besatzung eines RTW anwesend, um eine Geschädigte ambulant zu behandeln. Eine Streife der Landespolizei aus Scharbeutz hatte bereits Zeugen befragt und die beiden Geschädigten an die RTW -Besatzung verwiesen.

Nach ersten Aussagen hatte der Täter mit anderen jungen Leuten den Zug verlassen und war in Richtung Ortsmitte von Pönitz unterwegs. Im Zuge der Nahbereichsfahndung konnte ein 31-jähriger Deutscher ermittelt werden. Auf Befragen händigte der Mann den Beamten das Pfefferspray mit dem Zusatzvermerk „Tierabwehrspray“ aus.

Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,06 Promille. Im Zuge der ersten Befragung gab er an, dass das Pfefferspray beim Herausziehen aus der Hosentasche einen Sprühstoß auslöste. Gegen den Mann wird eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung geschrieben.

Die Bundespolizei weist daraufhin, dass Pfefferspray mit dem Zusatz „Tierabwehrspray“ nur zur Abwehr von aggressiven Tieren eingesetzt werden darf.

Nur in den Fällen der Notwehr des §32 StGB ist es auch gegen Menschen zulässig.

Tierabwehrspray ist nicht nur extrem entzündbar, sondern verursacht auch schwere Augen- und Atemwegsreizungen. (PM Bpol)

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