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Lübeck – Im Rahmen der bundesweiten Verkehrssicherheitsaktion Sicher.Mobil.Leben stehen in diesem Jahr besonders Radfahrerinnen und Radfahrer im Blickpunkt. Im Zuge des Konzeptes zur Reduzierung von Radfahrunfällen in Lübeck konzentriert sich die Polizei in Lübeck in den laufenden Wochen auch auf die Überprüfung der regelkonformen Ausrüstung der Fahrräder. Im Fokus stehen dabei insbesondere Rennräder und Mountainbikes, bei denen ab Werk nicht immer die erforderlichen Teile verbaut werden.

Rennräder im Straßenverkehr Foto: (C) Polizei

Die Straßenverkehrszulassungsordnung unterscheidet nicht zwischen „normalen“ Fahrrädern, Rennrädern oder Mountainbikes: Für die Drahtesel gelten die gleichen Vorschriften, sowohl bei der Ausstattung als auch für das Fahren im öffentlichen Verkehrsraum.

Eine funktionierende Beleuchtung, Reflektoren und eine Klingel – zusammengefasst sind dieses die wesentlichen Elemente, die auch an Rennrädern und Mountainbikes vorhanden sein beziehungsweise mitgeführt werden müssen, wenn sie auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Von § 63 bis § 67a der Straßenverkehrszulassungsordnung finden Sie alles, was die gesetzliche Ausrüstung von Fahrrädern und deren Anhänger betrifft, damit die Räder und deren Anhänger für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Passende Bauteile, auch für schnelle Rennräder, bietet der Fachhandel an.

Neben der technischen Ausrüstung kontrollieren die Beamten auch weiterhin die korrekte Nutzung der Radwege. Durch regelkonformes Verhalten können Unfälle verhindert und besonders die jüngsten Fußgängerinnen und Fußgänger geschützt werden. Bei vorhandenem Radwegschild ist der Radweg auch zu benutzen, gegebenenfalls mit angepasster Geschwindigkeit. Ausnahmen gibt es entgegengesetzt vieler Meinungen auch für Rennradfahrer nicht. Sie müssen bei vorhandenem Radweg und passender Beschilderung den Radweg nutzen, dieses gilt auch für Trainingsfahrten.

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