Foto: Arno Reimann
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Ratzeburg – Zahlreiche Beamte des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Ratzeburg hatten am 26.9. von 11 Uhr bis 17 Uhr auf der A20 in Fahrtrichtung Mecklenburg-Vorpommern auf dem Parkplatz „Auf dem Karkfeld“ eine größere Kontrollstelle eingerichtet. Unterstützt wurden die Einsatzkräfte dabei von Polizeibeamten aus Mecklenburg Vorpommern sowie dem Zoll. Insgesamt wurden bei 22 Fahrzeugführern Verstöße festgestellt.

In neun Fällen stellten die Beamten Überladungen fest, sieben davon sogar im bußgeldbewährten Bereich. Da sechs der Betroffenen keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, ordneten die Beamten Sicherheitsleistungen in einer Höhe von 1125 Euro an und nahmen zusätzlich noch 65 Euro für die beiden Verstöße im Verwarngeldbereich ein.

„Spitzenreiter“ war ein 51-jähriger Fahrer eines Autotransporters mit Anhänger: Der polnische Staatsangehörige überschritt aufgrund der geladenen Pkw die zulässige Achslast seines Fahrzeugs um ganze 50 Prozent. Statt der erlaubten 2240 kg, war der Mann mit 3360 kg Achslast auf der Hinterachse unterwegs und das, obwohl das zulässige Gesamtgewicht seines Lkw eigentlich nur 3500 kg betrug. Die Kontrollkräfte untersagten dem Mann die Weiterfahrt, sodass er sich eine andere Lösung für den Transport der geladenen Autos überlegen musste. Sechs weiteren Betroffenen untersagten die Beamten ebenfalls die Weiterfahrt.

Da sie den Verdacht der Überladung hatten, kontrollierten die Beamten gegen 13 Uhr einen Kühltransporter. Wie sich herausstellte, sollte die festgestellte Überladung von 12 Prozent aber das geringere Problem sein. Als die Beamten das Fahrzeug genauer unter die Lupe nahmen, machten sie eine erschreckende Entdeckung: Der 32-jährige Fahrzeugführer aus Köln hatte Dönerspieße geladen, die eigentlich tiefgekühlt transportiert werden müssen. Statt der vorgeschriebenen -18 Grad Celsius im Innenraum der Kühlzelle, stellten die Kontrollkräfte jedoch fest, dass sowohl Kühlaggregat als auch Temperaturanzeige defekt waren. Das Fleisch war somit nicht mehr ausreichend gekühlt und begann bereits, aufzutauen. Die in Folie eingepackten Dönerspieße lagen ungeschützt auf dem blanken Ladeboden und durch die Bewegungen auf der Fahrt wurde die Folie teilweise am Bodenblech aufgerieben.

Auch die Kühlzelle selbst schien nicht mehr einwandfrei zu sein, denn es bildete sich bereits Schimmel an einer Seitenwand. Die Beamten wurden sofort tätig und informierten die zuständige Behörde für Lebensmittelüberwachung, die auch umgehend einen Mitarbeiter zur Kontrollstelle entsandte. Aufgrund der lebensmittelrechtlichen Verstöße wurde das Fleisch sicherheitshalber aus dem Verkehr gezogen. Dazu wurde der Transporter amtlich versiegelt und zwecks fachgerechter Entsorgung der Fleischwaren die sofortige Rückfahrt angeordnet.

Insgesamt vier kontrollierte Fahrzeugführer waren nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Einer von ihnen, ein 45-jähriger Deutscher aus Lübeck, legte den Beamten einen gefälschten tschechischen Führerschein vor, um darüber hinwegzutäuschen, dass er in Wirklichkeit gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war.

Bei zwei Verkehrsteilnehmern gewannen die Kontrollkräfte Hinweise auf einen möglichen Betäubungsmittelkonsum vor Fahrtantritt und ordneten entsprechende Blutprobenentnahmen an. Die berauschten Verkehrsteilnehmer durften ihre Fahrt vorerst nicht fortsetzen.

Ein Lkw-Fahrer nutzte verbotswidrig ein Handy während der Fahrt. Bei einem Lkw mit Anhänger stellten die Beamten fest, dass der Fahrer das Abrissseil, das den Anhänger im Notfall bremst, sollte sich dieser vom Zugfahrzeug lösen, schlichtweg nicht am Lkw befestigt hatte. Da der Betroffene keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, ordneten die Beamten für den Verstoß eine Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Euro an. Die Kontrollkräfte legten auch einen Lastkraftwagen wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis still. Der Transporter war teilweise zum Wohnmobil umgebaut, jedoch zulassungsrechtlich noch nicht entsprechend umgewidmet worden.

Ein 24-jähriger polnischer Autofahrer führte verbotenerweise ein Pfefferspray zugriffsbereit in seinem Pkw mit sich und muss sich jetzt wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

Die Beamten eröffneten für alle Verstöße entsprechende Ordnungswidrigkeiten- beziehungsweise Strafverfahren. Das Ergebnis der Kontrolle verdeutlicht den positiven Beitrag der Verkehrsüberwachung zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr. Weitere Kontrollen befinden sich bereits in Planung.

(Quelle: Polizeidirektion Ratzeburg – Stabsstelle / Presse – Sophie-Marie Jakobi)