Foto: Arno Reimann
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Lübeck – Die Polizei hat in den Stadtteilen St. Jürgen und Moisling heute (11.10.) stationär den Fahrzeugverkehr kontrolliert. Während die Beamten der Polizeistation St. Jürgen ihren Fokus auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung legten, setzen die Moislinger Einsatzkräfte ihren Schwerpunkt in der Überprüfung der Fahrbahnbenutzung sowie Beleuchtung der Radfahrer vor Schulbeginn.

Gegen 7.20 Uhr richtete die Polizei St. Jürgen ihre Kontrollstelle im Kreuzungsbereich der Kastanienallee – Elswigstraße ein. Dieser wird nicht nur von erfahrenen Verkehrsteilnehmern, sondern ebenso von zahlreichen Kindergarten- und Schulkindern genutzt. Hintergrund waren Hinweise von Anwohnern über etwaige Geschwindigkeitsüberschreitungen und daraus resultierende gefährlichen Situationen mit Fußgängern und Radfahrern.

Binnen eineinhalb Stunden passierten knapp 60 Pkw die Kreuzung. Die überwiegende Anzahl der Fahrzeugführer hielt sich sowohl an die ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h als auch an die Einhaltung des Seitenabstands beim Überholen von Radfahrern, der innerorts wenigstens 1,5 Meter betragen muss. Ein Verkehrsteilnehmer erwartet ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro, nachdem er mit vorwerfbaren 41 km/h unterwegs war. In einem weiteren Fall war der lebensrettende Sicherheitsgurt nicht angelegt, weshalb eine Ordnungswidrigkeit in Höhe von 30 Euro ausgestellt wurde.

Weniger positiv fiel die Bilanz bei den Fahrradkontrollen in Moisling aus. In der Zeit zwischen 7 und 8.30 Uhr postierten sich die Beamten an zwei Kontrollstellen in der August-Bebel-Straße sowie der Straße Am Moislinger Berg. Von 40 Radfahrern waren zwölf vorschriftswidrig auf dem Gehweg unterwegs. Sie müssen nun mit einem Verwarngeld in Höhe von 25 Euro rechnen. Fünf der Zweiradfahrer nutzten den Radweg der August-Bebel-Straße in die falsche Richtung, was mit 20 Euro bestraft wird.

Die falsche Straßenbenutzung ist die zweithäufigste Unfallursache im Radfahrverkehr. Aus diesem Grund klärte die Polizei zusätzlich über die Gefahren auf. Grundsätzlich positiv anzumerken ist, dass die Ausrüstung an den Fahrrädern der kontrollierten Schülerinnen und Schüler zwar funktionstüchtig war, die Beleuchtung häufig jedoch nicht eingeschaltet wurde. Insbesondere mit der beginnenden dunklen Jahreszeit sollte auf die Inbetriebnahme der Beleuchtung geachtet werden. Zusätzlich erhöht sich mit gut sichtbarer beziehungsweise reflektierender Bekleidung sowie einer Warnweste die frühere Erkennbarkeit der Kinder im Straßenverkehr um ein Vielfaches. Aus diesem Grund sollte dies neben einem Fahrradhelm zur Standardausrüstung gehören.

Die Kontrollen werden fortgesetzt.

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