Foto: Arno Reimann
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Lübeck – Gegenwärtig (16.1.) kommt es in Lübeck und Ostholstein erneut vermehrt zu Schockanrufen. Den Angerufenen wird erklärt, dass ein Familienmitglied einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und nun eine hohe Kaution zur Abwendung der Inhaftierung gezahlt werden müsse.

Die Anrufer geben sich dabei entweder als Angehöriger der Polizei oder als Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft aus. Betroffen sind vornehmlich ältere Menschen. Unter dem genannten Vorwand wird die Zahlung einer hohen Kaution verlangt. Insgesamt liegen der Polizei allein vom heutigen Tage acht Fälle aus Lübeck und Stockelsdorf vor, in denen hohe fünfstellige Beträge gefordert wurden. Zu einer Auszahlung ist es bislang nicht gekommen.

Daher erinnert die Polizei hier abermals an die richtigen Verhaltensweisen, wenn Sie Opfer eines solchen Anrufs werden:

   - Kontaktieren Sie unbedingt Ihre Angehörigen und hinterfragen die
     Richtigkeit eventueller Forderungen.
   - Geben Sie am Telefon keine Auskünfte über persönliche 
     Lebensverhältnisse, persönliche Daten oder Ihre finanzielle 
     Situation.
   - Seien Sie grundsätzlich skeptisch gegenüber fremden Personen.
   - Bewahren Sie keine großen Bargeldbeträge zu Hause auf.
   - Die Polizei verlangt am Telefon niemals Überweisungen auf ein 
     Konto oder die Übergabe von Bargeld.
   - Lassen Sie sich den vollständigen Namen des anrufenden 
     Polizisten sowie dessen Dienstort und Rückrufnummer geben und 
     legen Sie dann auf. Im Zweifel kontaktieren sie die Polizei über
     110 oder die nächstgelegene Dienststelle und hinterfragen dort 
     den Anruf.
   - Die Zahlung einer Kaution ist in Deutschland nicht üblich.

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