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Lübeck – Ausgerechnet einen zivilen Videowagen des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Scharbeutz (PABR) suchte sich ein 24-jähriger Lübecker aus. Auf der Autobahn 20 fuhr er am Donnerstagmorgen (10.12.) mit einem Audi A4 in Richtung Mecklenburg-Vorpommern.

In Höhe der Anschlussstelle Lübeck-Flughafen wechselte der Videowagen gegen 8.20 Uhr bei gefahrenen 130 km/h auf die Überholspur nach links, um andere Fahrzeuge auf die Autobahn auffahren zu lassen. Dies gefiel dem Lübecker offenbar nicht. Er reduzierte den Abstand zum Videowagen auf unter 6 Meter und fuhr mit 131 km/h hinter dem zivilen Dienstwagen hinterher. Um noch schneller freie Fahrt zu bekommen, blinkte er sechsmalig kurz hintereinander mit der Lichthupe seines Fahrzeuges. Der Videowagen wechselte auf die rechte Spur, der Audi überholte diesen, setzte sich vor ihn und bremste ihn von 131 km/h auf 70 km/h ab.

Nur mit einer Vollbremsung verhinderte der Videowagenfahrer einen Unfall. Durch Blaulicht und Anhalte-Zeichen machten die Polizisten dann unmissverständlich klar, wen der Lübecker gerade überholt und ausgebremst hatte.

Als Begründung für sein Verhalten führte der junge Mann an, er wolle schnell zu seinem Vater, um dort mit seinem Bruder zusammen zu frühstücken. Den 24-Jährigen erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung*. (PM Polizei)

*§240 Abs. 1 StGB

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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