Schashagen – Auf dem Gelände eines Campingplatzes in Schashagen ist es zu einem Verkehrsunfall gekommen, bei dem zwei Mädchen, 7 und 12 Jahre alt, schwer verletzt wurden. Beide waren zusammen auf einem E-Roller unterwegs, als es auf einer abschüssigen Straße am Sonnabend (6.8.) ohne weitere Beteiligung zu dem Unfall kam.
Wie die Polizei weiter mitteilt, hielten sich gegen 16.05 Uhr die beiden Geschwister einer Urlauberfamilie aus Nordrhein-Westfalen auf einem Campingplatz in der Gemeinde Schashagen auf. Beide bestiegen gemeinsam einen E-Roller, wobei die 7-Jährige diesen lenkte und bediente.
Auf einer abschüssigen Zuwegung des Campingplatzes verlor das 7-jährige Mädchen bei zunehmender Geschwindigkeit die Kontrolle über den E-Roller und die Geschwister stürzten anschließend zu Boden, wobei sie sich schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzten.
Zur medizinischen Versorgung war auch ein Notarzt vor Ort eingesetzt. Der Transport der verletzten Kinder in ein Lübecker Krankenhaus erfolgte mit einem Rettungswagen und mit dem Rettungshubschrauber Christoph 12.
Andere Personen oder Fahrzeuge waren an dem Unfall nicht beteiligt.
Die geschockten Eltern der beiden Mädchen hielten sich zur Unfallzeit ebenfalls auf dem Campingplatz auf.
Die Beamten der Polizeistation Grömitz stellten vor Ort fest, dass der E-Roller zum Zeitpunkt des Unfalls nicht mehr versichert war.
Im vorliegenden Fall wird daher noch geprüft, ob möglicherweise eine Straftat wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei auszugsweise auf folgende Bestimmungen aus der sogenannten „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ und dem Straßenverkehrsgesetz im Zusammenhang mit dem Führen von E-Rollern (auch E-Scooter genannt) im öffentlichen Verkehrsraum hin:
1. Eine Betriebserlaubnis muss vorhanden sein
2. Eine gültige Haftpflichtversicherung muss vorhanden sein, nachgewiesen durch die aufgeklebte Versicherungsplakette
3. Die Fahrerin/der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein eine Fahrerlaubnis ist jedoch NICHT erforderlich
4. Es dürfen keine weiteren Personen mitgenommen werden
5. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei anderen Kraftfahrzeugen
6. Die Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist wie bei anderen Kraftfahrzeugen ebenfalls verboten
7. Es muss hintereinander gefahren werden
Das Tragen eines Helmes ist zwar keine gesetzliche Pflicht, wird aber empfohlen.
Verstöße gegen die Vorschriften der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Darüber hinaus können durch Verstöße im Einzelfall aber auch verschiedene Straftatbestände verwirklicht werden.