Foto: arstodo
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Lübeck – Im Stadtgebiet ist es innerhalb einer halben Stunde zu zwei Verkehrsunfällen gekommen, bei denen der Fahrer eines E-Scooters und ein Radfahrer verletzt wurden. Der Rollerfahrer wurde von einem aus einer Grundstücksausfahrt kommenden Pkw erfasst, der Radfahrer fuhr im Kreisverkehr auf ein bremsendes Fahrzeug auf.

Der erste Unfall ereignete sich am Donnerstagabend (8.9.) gegen 17.40 Uhr in der Krähenstraße. Dort fuhr ein 32-jähriger Lübecker mit einem Mietroller unerlaubterweise auf dem linken Gehweg in Richtung der Rehderbrücke. Auf Höhe der Hausnummer 21 wollte ein 26-jähriger Lübecker mit seinem Pkw Jaguar gerade die Grundstücksausfahrt verlassen und tastete sich vor. Weil der Rollerfahrer wohl in voller Fahrt gewesen sein soll und erst spät zu erkennen, konnte der 26-Jährige nicht mehr rechtzeitig bremsen und stieß frontal in die Seite des Zweiradnutzers.

E-Roller-Fahrer schwer verletzt

Dieser stürzte auf die Fahrbahn und wurde dabei schwer verletzt. Er kam in ein Lübecker Krankenhaus. An beiden Fahrzeugen entstand leichter Sachschaden. Gegen den 32-jährigen Unfallverursacher wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt. Ihm obliegt eine besondere Sorgfaltsflicht beim Ausfahren aus einer Grundstücksausfahrt. Ebenso aber wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der falschen Fahrbahnbenutzung gegen den Scooterfahrer eingeleitet.

16-jähriger Pedelec-Fahrer wurde in Klinik gebracht

Rund eine halbe Stunde später krachte es im Kreisverkehr am Lindenplatz. Ein 37-jähriger aus dem Landkreis Nordwest-Mecklenburg wollte mit seinem PKW den Kreisverkehr an der Ausfahrt zur Moislinger Allee verlassen und bremste hierzu verkehrsbedingt ab. Dies bemerkte ein hinter ihm fahrender 16-jähriger Lübecker, der mit seinem Pedelec unterwegs war, zu spät. Der Lübecker konnte nicht mehr bremsen, fuhr dem Auto hinten auf und stürzte. Dabei zog er sich leichte Verletzungen zu. Er kam ebenfalls in ein Krankenhaus. Ihm wird ein Verstoß gegen die geltenden Abstandsregeln im Straßenverkehr vorgeworfen. Ob auch den Autofahrer eine Mitschuld trifft, ist derzeit Gegenstand von weiteren Ermittlungen.

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