Wahl einer Schiedsperson steht bevor

Heiligenhafen – Im Schiedsamtsbezirk Heiligenhafen ist zum 8. April 2018 wegen Ablauf der Wahlzeit das Amt der Schiedsfrau/des Schiedsmannes zu besetzen.

Interessierte Heiligenhafener Bürgerinnen und Bürger, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind, das 30. Lebensjahr vollendet haben und die sonstigen Voraussetzungen nach § 2 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein erfüllen, können sich um die ehrenamtliche Tätigkeit bewerben. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre.

Die Wahl erfolgt durch die Stadtvertretung der Stadt Heiligenhafen, voraussichtlich in der Sitzung am 22. März, und bedarf der anschließenden Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Oldenburg in Holstein.

Personen, die sich für dieses Amt interessieren, werden gebeten, sich bis zum 25. Februar 2018 (keine Ausschlussfrist) bei der Stadt Heiligenhafen, Markt 4 – 5, Heiligenhafen, zu melden.

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