Waffenkontrollen im Kreis Ostholstein zeigen Wirksamkeit

Eutin – Die Zahlen des jüngsten Jahresberichtes 2017 über die Vor-Ort-Kontrollen der sicheren Waffen- und Munitionsaufbewahrung im Kreis Ostholstein zeigen eine beeindruckende Bilanz und belegen, dass das Konzept im Interesse der Sicherheit aufgeht.

Bei den Waffenaufbewahrungskontrollen steht der Kreis Ostholstein im landesweiten Vergleich an der Spitze. Seit 2010 führt der Kreis Ostholstein regelmäßige Kontrollen durch. Insgesamt wurden bereits 2.346 Kontrollen durchgeführt (Stand 31.12.2017). Seit 2010 ist der Anteil der Waffenbesitzer um 53 Prozent gesunken sowie der Anteil der registrierten Waffen um 17 Prozent.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 339 Vorortkontrollen durchgeführt. In 39 Fällen wurden Beanstandungen bei der Waffenaufbewahrung und beim Abgleich des vorhandenen Waffenbestandes mit dem registrierten Waffenbestand festgestellt. Statistisch betrachtet kam es bei jeder neunten Kontrolle zu einer Beanstandung. Dies entspricht einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um circa 13 Prozent. „Ein positiver Trend der schon in den letzten Jahren zu beobachten war und sich hoffentlich auch so weiter fortsetzt“, heißt es in der Mitteilung der Kreisverwaltung.

Aufgrund von gravierenden Mängeln wurden insgesamt 29 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen und in 6 Fällen Strafanzeige erstattet. In 4 Fällen führte dies auch zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis.

Im vergangenen Jahr wurden bei der Waffenbehörde des Kreises insgesamt 171 Waffen zur Vernichtung abgegeben. Diese Waffen, sowie auch abgegebene Munition, werden regelmäßig dem Landeskriminalamt zur Vernichtung zugeführt.

Mit dem 2. Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes vom 30.06.2017 wurde in § 58 Abs.8 WaffG eine auf ein Jahr befristeten Strafverzichtsregelung aufgenommen, die es ermöglichte, straffrei illegal besessene Waffen und Munition bei den Waffen und Polizeibehörden abzugeben. Von dieser Regelung wurde im Kreis Ostholstein jedoch nur in einem Fall Gebrauch gemacht. Deutlich erfolgreicher hierzu ist die persönliche Ansprache im Rahmen der Waffenaufbewahrungskontrollen zu bewerten.

Weiterhin sehr hoch ist die Zahl der Anträge im Bereich „Kleiner Waffenschein“. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 339 Anträge registriert und im 1. Halbjahr 2018 bislang 277 Anträge. Seit 2015 haben sich die Antragszahlen deutlich erhöht und bewegen sich nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau.

 

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