Bad Schwartau – „Informieren. Verstehen. Einwendung einreichen.“ war das Motto der Informationsveranstaltung am 1. Juli 2026 zu den Auswirkungen der Hinterlandanbindung zur FFBQ in Bad Schwartau – Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.1. Deutliche Kritikpunkte an den Ausführungen der Deutschen Bahn in den aktuell öffentlich ausgelegten Planunterlagen wurden vor circa 400 Interessierten in der Schwartauer Krummlandhalle und in der Mensa der ESG vonseiten der Stadt Bad Schwartau herausgestellt und diskutiert.
Kritische Stimmen zur Situation der Stadt Bad Schwartau
“Wir stehen zu einer leistungsfähigen Schieneninfrastruktur. Aber wir erwarten eine Planung, die langfristig tragfähig ist und die berechtigten Interessen der Menschen in Bad Schwartau angemessen berücksichtigt.
Es geht nicht allein um ein Bahnprojekt – es geht um die Zukunft unserer Stadt und die Lebensqualität der Menschen in Bad Schwartau“, bekräftigt Bürgermeisterin Dr. Katrin Engeln.
Unterstützung erhält die Stadt Bad Schwartau vom Rechtsanwalt und Honorarprofessor Dr. Olaf Bischopink und von Dr. Ulrich Storost, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht. Beide Experten deckten erhebliche Mängel im Antrag der Vorhabenträgerin (DBInfraGO) beim Eisenbahn-Bundesamt auf. Darin kommt man zu dem Ergebnis, dass die sogenannte “Antragstrasse” mitten durch Bad Schwartau vorzugswürdig sei.
Professor Dr. Bischopink: „Die Auswahl der Trassenvariante muss auf einer vollständigen und fehlerfreien Abwägung aller ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen beruhen. Nach meiner Einschätzung bestehen hier erhebliche rechtliche Zweifel.“
Eine offene Variantenuntersuchung im Raum Bad Schwartau und Ratekau sei bei Beibehaltung der Abschnittsbildung an der Gemeinde- beziehungsweise Stadtgrenze nicht möglich, so der Rechtsbeistand. Auch sei die Variantenauswahl in der Sache fehlerhaft: Bewertungen seien teilweise überhaupt nicht nachvollziehbar, widersprüchlich, nicht angemessen oder auf der Grundlage einer veralteten DIN-Norm vorgenommen worden. Aufgrund von fehlerhaften Bewertungen könne die Antragstrasse nicht als Grundlage für das weitere Verfahren dienen.
Dr. Ulrich Storost betonte, dass der Variantenvergleich einen wesentlichen Mangel aufweise: “Für die X-Varianten und die autobahnparallele Variante wurde nicht dieselbe Planungstiefe zugrunde gelegt wie für die Antragstrasse. Während die Antragstrasse bereits deutlich detaillierter geplant wurde, befinden sich die X-Varianten und die autobahnparallele Variante lediglich auf dem Stand der Linienfindung – also noch vor der eigentlichen Vorplanung und damit in einer frühen Phase der Standortuntersuchung.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage beispielsweise die Kosten und die Bauzeit ermittelt wurden. Gleiches gilt für die Bewertung der Umwelt-verträglichkeit der untersuchten Varianten.“
Auswirkungen der aktuellen Pläne für Bad Schwartau
Die Stadt sieht sich bei den bisherigen Planungen mit zahlreichen, einschneidenden und lang andauernden Baumaßnahmen konfrontiert. Betroffen sind die Elisabethstraße, der Bahnhof mit der geplanten Personenüberführung, die Kaltenhöfer Straße, der Fangedamm und die Sereetzer Straße. Baulärm durch den Rückbau der Gleise, durch Erd- und Rammarbeiten sowie erhebliche Baustellenverkehre sind in der mehrjährigen Bauphase auszuhalten. Erwartet werden bis zu 117 Lkw-Transporte pro Arbeitstag zwischen 7 Uhr und 20 Uhr und ein hoher Einsatz von Baumaschinen entlang der gesamten Trasse.
Abschreckend für Bad Schwartau sind die geschaffenen Tatsachen nach der Fertigstellung der geplanten Schienenanbindung durch Bad Schwartau:
- Zugprognosen von tagsüber 15,7 Züge/Stunde und 7,9 Züge/Stunde in der Nacht,
- 4,2 km Lärmschutzwände bis zu 8 m hoch, teilweise massive Stahlbetonwände,
- weitreichende Erschütterungen entlang der Schienentrasse,
- Naturbelastung durch 7,75 ha Waldverlust, davon 4,26 ha dauerhaft und
- Schwartau als „Nadelöhr“ aufgrund eines fehlenden dritten Gleises.
Gut besuchte Informationsveranstaltung der Stadt Bad Schwartau mit dem Aufruf, Einwendungen zu schreiben
Circa 400 Besucher waren sichtlich betroffen von den Auswirkungen der aktuellen Pläne für die Stadt Bad Schwartau. Durch die Veranstaltung moderierte Stadtpräsidentin Wiebke Zweig. Bürgermeisterin Dr. Katrin Engeln erläuterte die geplanten Baumaßnahmen im Abschnitt 1.1 Bad Schwartau und erklärte die Auswirkungen der Pläne für die Stadt. Professor Dr. Olaf Bischopink gelang es, rechtliche Grundlagen und das Planfeststellungs-verfahren bis zum Beschluss verständlich zu erläutern. Man befindet sich aktuell im Anhörungsverfahren, das mit dem Erörterungstermin endet. Zu diesem werden alle betroffenen Personen nur eingeladen, wenn sie ihre Einwendungen an das Eisenbahn-Bundesamt bis zum 24.7.2026 verschickt haben.
In einer Muster-Einwendung auf der Webseite der Stadt sind die wesentlichen Einwendungen als Hilfestellung vorformuliert. Die individuellen Einwendungen der Betroffenen müssen selbst schriftlich verfasst werden.
Allen Personen, die darüber nachdenken, Einwendungen zu schreiben, empfahl Dr. Bischopink zumindest den Erläuterungsbericht in den Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zu lesen. Dieser ist über die Webseite der Stadt abrufbar.
Bevor die Interessenten Fragen stellen konnten, gab es ein gemeinsames Schlusswort der Fraktionen der Stadtverordneten. Darin betonte der Sprecher Daniel Böttcher (SPD) das gemeinsame Agieren und die gute Zusammenarbeit aller Fraktionen bei diesem so wichtigen Thema für die Stadt Bad Schwartau und dankte allen Beteiligten und Anwesenden vor Ort für das enorme Engagement.
Mehr als 20 Fragen wurden anschließend aus dem Publikum an Dr. Olaf Bischopink gestellt, der bei der Beantwortung vieler Fragen von Dr. Ulrich Storost unterstützt wurde.
Einwendungen schreiben
Einwendungen können noch bis zum 24.7.2026 an das Eisenbahn-Bundesamt geschickt werden. Die Bürgerinitiative Kaltenhof/Marienholm bietet allen Personen, die Einwendungen schreiben wollen, umfangreiche Unterstützung an 4 Terminen im Juli an:
- im Rathaus am 9.7., 16 Uhr – 19 Uhr und am 20.7., 15 Uhr – 18 Uhr sowie
- in der Martin-Luther Kirche am 15.7., 16 Uhr – 19 Uhr und am 18.7., 11 Uhr – 14 Uhr.
Hilfestellung rund um „Einwendungen schreiben“ bietet die Stadt Bad Schwartau per E-Mail an unter: FFBQ@bad-schwartau.de.
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