Foto: arstodo
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Osnabrück – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Baggerarbeiten für den deutsch-dänischen Fehmarnbelt-Tunnel auf deutscher Seite gestoppt. Damit folgen die Richter einem Antrag des Aktionsbündnisses gegen eine feste Fehmarnbeltquerung, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“. „Das ist ein überraschender und nicht zu unterschätzender Erfolg“, sagte der Anwalt des Bündnisses, Wilhelm Mecklenburg, der Zeitung.

Das Aktionsbündnis hatte am Donnerstag beantragt, dass das Ausbaggern des Tunnelgrabens vor Fehmarn im Bereich von geschützten Riffen untersagt wird, bis das Gericht in etwa drei Monaten über einen Eilantrag des Bündnisses gegen die Arbeiten entschieden hat. In einem Beschluss, der am Freitag getroffen wurde, verlangt das Gericht nun genau das vom Land Schleswig-Holstein: Es sei „sicherzustellen, dass mit Eingriffen in Riffflächen, bezüglich derer gemäß den Urteilen des Senats ein ergänzendes Verfahren durchzuführen war, noch nicht begonnen wird“.

Das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium hatte im Zuge dieses „ergänzenden Verfahrens“ im September die Zerstörung der geschützten Riffe auf der Tunneltrasse erlaubt, aber den dänischen Bauherrn Femern AS verpflichtet, an anderer Stelle in der Ostsee vor Fehmarn neue Riffe anzulegen. Das Aktionsbündnis reichte gegen diesen Beschluss des Landes Klage und den Eilantrag ein.

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