Land stellt 50 Millionen Euro für Schul-Sanierung bereit

Kiel – Die Träger öffentlicher und privater Schulen können ab sofort Investitionsmaßnahmen für eine Förderung aus dem Landesprogramm IMPULS 2030 beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur anmelden. Die entsprechende Richtlinie zur Schulbauförderung ist im Amtsblatt veröffentlicht worden. Das Land stellt für die Schulbauförderung über das IMPULS-Programm in diesem Jahr 50 Millionen Euro zur Verfügung. Darin ist auch die in einer bereits veröffentlichten Richtlinie geregelte Fortführung des Sanitär-Programms mit einem Volumen von 7,5 Millionen Euro enthalten.

„Das ist eine gute Botschaft für alle Schulträger. Sie können jetzt ihren Bedarf für dringend notwendige Investitionen in Schulbauten anmelden", erklärte Bildungsministerin Karin Prien (Foto) in Kiel. „Wir machen einen weiteren großen Schritt nach vorn. Das hat sich die Landesregierung vorgenommen. Und wir handeln", so die Ministerin weiter.

Die Förderrichtlinie sieht vier Förderbereiche vor:

Zum einen können alle öffentlichen Schulträger Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen anmelden. Hierfür stehen 27,4 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Träger von Grundschulen und Förderzentren haben außerdem die Möglichkeit, ihren Bedarf an Fördermitteln für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von „raumakustischen Belastungen“ (Lärmschutz) anzumelden. Für diesen Förderbereich stehen 7 Millionen Euro zur Verfügung.

Weiterhin können die Träger von Ersatzschulen Landesmittel von insgesamt 5,7 Millionen Euro abrufen.

Das Projekt Technikum Neumünster wird mit 1,5 Millionen Euro gefördert.

Für die Förderung der Sanierungs- und Neubaumaßnahmen muss eine Anmeldung bis zum 30. Juni beim Bildungsministerium (Schulbau@bimi.landsh.de) eingegangen sein.

Folgende Projekte können gefördert werden: Sanierung, Umbau, Erweiterung und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch der Ersatzbau von Schulgebäuden. Dazu zählen auch Schulsporthallen, Außenanlagen und Mensen, Arbeits- und Werkstätten wie Labore. Auch bauliche Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion und Barrierefreiheit, sanitäre Anlagen, Fußbodenbeläge, Leitungen oder Datenleitungen für digitale Ausstattung der Schulgebäude sind möglich.

Die Landesregierung hat beschlossen, dass einer Förderung von Schulbaumaßnahmen grundsätzlich eine Bestandsaufnahme „nach einheitlichen Kriterien“ vorausgehen soll. Mit der Anmeldung haben die Träger daher – online – einen Bestandserfassungsbogen auszufüllen und der GMSH zu übermitteln. Auf dieser Grundlage unterbreitet ein Gremium dem Bildungsministerium pro Kreis und kreisfreier Stadt einen Vorschlag zu der Reihenfolge der angemeldeten Investitionsmaßnahmen und die sich daraus ergebenden Prioritätenlisten sowie die Förderquote. In dem Gremium sind die kommunalen Landesverbände und das Ministerium vertreten. Das Bildungsministerium wird die Prioritätenlisten bis zum 30. September bekannt geben. Danach können die Schulträger, die in die Liste aufgenommen worden sind, einen Förderantrag bei der Investitionsbank stellen.

Prien: „Das Land investiert in die Unterrichtsqualität. Dazu gehört auch die bessere Qualität unserer Schulgebäude. Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte verdienen gute Lern- und Arbeitsbedingungen."

 

 

 

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