Dr. Dorit Stenke, Bildungsministerin Schleswig-Holstein - Foto: Frank Peter/oH
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Kiel – Gute Nachrichten für die Schulen zu Beginn des neuen Schuljahres 2025/26. Wenn am kommenden Montag für rund 370.200 Schülerinnen und Schülern wieder der Unterricht beginnt, sind viele Kollegien komplett. „Es ist uns gelungen, an den Schulen fast alle Stellen zu besetzen. An den allgemeinbildenden Schulen sind nur noch 51 Stellen im laufenden Besetzungsverfahren. Das sind 0,25 Prozent aller Stellen und damit weniger als im Vorjahr. Das ist in Zeiten von Lehrkräftemangel ein positives Signal“, sagte Bildungsministerin Dorit Stenke heute (2. September) zum Schuljahresauftakt in Kiel.

Beispiel dafür sei die kontinuierlich bessere Stellenbesetzung an den Grundschulen und den Förderzentren. An den Grundschulen sind aktuell noch 23 Stellen offen, an den Förderzentren lediglich 7. Insgesamt sind 3.552 Personen zum neuen Schuljahr eingestellt worden, davon 616 unbefristet und 2.936 befristet. „Wir sind attraktiv für Lehrerinnen und Lehrer. Das ist ein Erfolg des Handlungsplanes Lehrkräftegewinnung.“

Deutlich mehr Lehrkräfte hätten auch das Angebot über „AbordnungPlus“ angenommen. Über „AbordungPlus“ gewinnt das Land Lehrkräfte an Schulen in Regionen mit Lehrkräftebedarf. Zum Start im Februar diesen Jahres konnten darüber 14 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden, zum 1. August sind es bereits 25. Ministerin Stenke: „Die Zahlen freuen mich und zeigen: Die Lehrkräfte nehmen das Modell an. Wir werden weiter intensiv dafür werben.“ Jede Lehrkraft, die sich für eine Schule in einer dieser Regionen entscheide, schaffe für alle Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein vergleichbare Bildungschancen. Besonders nachgefragt sei im neuen Schuljahr auch der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen gewesen. 158 angehende Lehrkräfte konnten eingestellt werden. „Wir sorgen vor und bilden für die Zukunft der Schülerinnen und Schüler aus.“

Schülerinnen und Schüler an den Übergängen unterstützen
Mit EVi (Entwicklungsfokus Viereinhalb) und LeA.SH 1 starten im neuen Schuljahr zwei Vorhaben, um besonders Kinder am Übergang von der Kita in die Grundschule zu fördern. Bei EVi wird der Sprachstand der Kinder im Alter von Viereinhalb erfasst und damit deutlich früher als bisher mit der Schuleingangsuntersuchung. Die erste Pilotphase im Gemeinschaftsprojekt von Sozial- und Bildungsministerium ist abgeschlossen, aktuell werden die Ergebnisse ausgewertet. Über das ganze Schuljahr 2025/26 werden die Kinder, die es benötigen, individuell unterstützt, bevor sie 2026/27 eingeschult werden.

LeA.SH 1 (Lernausgangslage) wird verbindlich an allen Grundschulen und Förderzentren einführt. Ziel ist, dass Lehrkräfte Informationen zu den sprachlichen und mathematischen Kompetenzen aller Kinder erhalten, die gerade eingeschult worden sind. Deshalb wird gefragt: Welches Wissen und welche Fähigkeiten bringen die Kinder mit, wenn sie in die Schule kommen? An dieser Diagnose richten sich der Unterricht und die individuelle Förderung aus. LeA.SH 1 wird innerhalb der ersten acht Unterrichtswochen eines Schuljahres durchgeführt.

Am Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule folgt LeA.SH 5. Dieses Vorhaben gibt den Lehrerinnen und Lehrern eine Information darüber, über welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler verfügen, wenn sie aus der Grundschule in die 5. Jahrgangsstufe wechseln. So können mögliche Lernlücken gleich in den ersten Wochen geschlossen werden. Bildungsministerin Stenke: „Alle drei Vorhaben greifen ineinander. Dahinter steht das Ziel, frühzeitig und kontinuierlich Bedarfe und Lernstände über standardisierte diagnostische Verfahren zu erfassen. Auf Basis dieser Daten werden passgenaue Förder- und Fordermaßnahmen auf den Weg gebracht.“ Der Fokus liege auf den basalen Kompetenzen. „So wissen Lehrerinnen und Lehrer noch besser, wo sie unterstützen müssen.“

Dieses Ziel verbindet sich auch mit der Reform des Übergangs von der Schule in den Beruf. Das Übergangsystem werde neu aufgestellt, um junge Menschen schneller in eine duale Ausbildung zu bringen. Deshalb würden beispielsweise Angebote im außerschulischen Übergangsbereich und für Migrantinnen und Migranten überarbeitet. Letztere sollen mehr praxisbezogene Module erhalten sowie einen allgemein- und fachbezogenen Sprachunterricht.

Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen

Nach den Grundschulen sollen sich im Schuljahr 2025/26 auch die weiterführenden Schulen über die Schulordnung Regeln für die Nutzung digitaler Endgeräte geben. Das Bildungsministerium hat dazu nach Altersstufen gestaffelte Vorgaben gemacht. „Jetzt folgen die weiterführenden Schulen. Und auch da gibt es bereits viele Schule, die die Handynutzung für sich schon geregelt haben. Andere nehmen das Thema jetzt auf die Tagesordnung der Schulkonferenz“, so die Ministerin. „Wir schaffen damit an Schulen die dringend notwendigen digitale Freiräume. Denn Schülerinnen und Schüler brauchen Räume, um sich auf das Lernen und auf das soziale Miteinander konzentrieren zu können.“ Selbstverständlich vermittle die Schule weiterhin Kompetenzen für digitale Teilhabe und den Umgang mit sozialen Medien.

(Quelle: Beate Hinse | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur)