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Diese Frage beantwortet das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Bislang listet es 126 Einträge auf, davon vier aus Schleswig-Holstein: Das Ringreiten, die Helgoländer Dampferbörte, das Biikebrennen sowie das Niederdeutsche Theater. Als sogenanntes „gutes Praxisbeispiel“ ergänzt außerdem das Zusammenleben von Minderheiten und Mehrheiten im deutsch-dänischen Grenzland den schleswig-holsteinischen Beitrag.

Das Land sucht jetzt einzigartige Beiträge für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Der Anmeldezeitraum läuft bis zum 30. November 2021.

Bis dahin können sich nun zum fünften Mal Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen aus Schleswig-Holstein um eine Aufnahme in das Verzeichnis bewerben. Gesucht werden zum Beispiel Tänze, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken, die seit Generationen in einer Region ausgeübt werden und auch in Zukunft weitergetragen werden.

Vielfalt widerspiegeln

Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes soll die Vielfalt an kulturellen Ausdrucksformen in Deutschland abbilden. Damit eine Ausdrucksform in das Verzeichnis aufgenommen werden wird, muss sie bestimmte Kriterien erfüllen:

Die Tradition muss Identität stiften und ein Zugehörigkeitsgefühl vermitteln.

Wissen und Können müssen weitergegeben werden und sich weiterentwickeln können.

Jeder Interessierte darf an dem Brauch oder der Tradition teilnehmen.

Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht im Vordergrund stehen.

Jetzt anmelden!

Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie – unterlagen stellt die Deutsche UNESCO-Kommission online bereit. Bewerbungen aus Schleswig-Holstein können per E-Mail an kulturerbe@bimi.landsh.de  gesandt werden. (PM)

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