„Parken auf Gehwegen – muss das wirklich sein?“

Oldenburg i. H. – Vermehrt ist es in den vergangenen Wochen vorgekommen, dass Gehwege und kombinierte Geh- und Radwege im Innenstadtbereich, aber auch in den Wohngebieten der Stadt Oldenburg in Holstein, zum Parken genutzt werden. Die Stadt Oldenburg in Holstein appelliert daher an alle, die Gehwege und kombinierten Geh- und Radwege nicht zum Parken zu nutzen. Gerade im Innenstadtbereich seien zahlreiche – auch gebührenfreie – Parkplätze vorhanden. In einer Pressemitteilung unter dem Titel „Parken auf Gehwegen – muss das wirklich sein?“ heißt es unter anderem „Für ein Ausweichen auf andere Flächen außer der eigenen Bequemlichkeit kann es eigentlich keine Gründe geben“.

Beim Parken auf Gehwegen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Das Parken auf Gehwegen beziehungsweise kombinierten Geh- und Radwegen führt dazu, dass eine Benutzung mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten möglich ist. Im Bereich von Schulwegen, hier insbesondere in der Schmützstraße neben der Sparkasse, kann das ordnungswidrige Parken die Verkehrssicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen. Denn nicht zu vergessen: Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen (und Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen) Gehwege zum Radfahren nutzen!

Der Gehweg ist der Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes, auf dem sich alle Fußgänger und hierbei besonders Kinder, Senioren und Seniorinnen mit Rollatoren und Rolli-Fahrer unbedingt sicher fühlen sollten. Somit existiert aus gutem Grund eine Regelung, durch die der Gesetzgeber die Fußgänger schützt.

 

 

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