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Kiel – Die Landesregierung hat den sogenannten „50er-Erlass“ aufgehoben. Ab heute (25.5.) gelten nunmehr für alle Kreise und kreisfreien Städte unterhalb der Notbremsen-Schwelle (Inzidenz 100) die Regelungen aus der Corona-Bekämpfungsverordnung. In besonderen Situationen können die Kreise und kreisfreien Städte unabhängig davon weiterhin mit Allgemeinverfügungen auf aktuelle Entwicklungen des Infektionsgeschehens reagieren.

Derzeit werden weitere Änderungen der Landesverordnung erarbeitet, unter anderem für Veranstaltungen und vergleichbare institutionalisierte Angebote in Kultur und Sport sowie für Kinder- und Jugendfreizeiten.

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Die Inzidenzwerte sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) weiter gesunken. Allerdings gibt es eine Einschränkung: „Aufgrund des Feiertags am 24.5.2021 ist bei der Interpretation der Fallzahlen zu beachten, dass an Feier- und Brückentagen weniger Personen einen Arzt aufsuchen, wodurch auch weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt werden. Dies führt dazu, dass weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden“, heißt es in einer Mitteilung des RKI zu den Daten des Tages.

Bundesweit ist der Inzidenzwert auf 58,4 gesunken. 1911 Neuinfektionen mit dem Coronavirus wurden dem RKI gemeldet, außerdem 33 Todesfälle. Vor Wochenfrist lag die Inzidenz bei 79,5. Dazu wurden 4209 Neuinfektionen und 221 Todesfälle gemeldet.

Für Schleswig-Holstein wurde heute (25.5.) ein Inzidenzwert von 29,9 (Vortag 30,3) registriert, für den Kreis Ostholstein 27,4 (Vortag 27,4) und für die Hansestadt Lübeck 43,0 (Vortag 43,4).

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