Anmeldung der Schulanfänger in der Stadt Eutin

Eutin – Die Stadtverwaltung Eutin weist darauf hin, dass alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2018 das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig werden. Möchten Eltern ihr Kind vorzeitig einschulen lassen, oder noch keine Schulanmeldung gemacht haben, könnten sie dieses jetzt noch nachholen.

Die schulpflichtigen Kinder, die bis zum 25. August 2017 beim Einwohnermeldeamt der Stadt Eutin gemeldet waren, haben bereits eine persönliche Einladung zur Schulanmeldung erhalten.

Neu zugezogene Eltern schulpflichtiger Kinder sowie Eltern, die eine vorzeitige Einschulung ihres Kindes wünschen, sollten sich möglichst umgehend, spätestens aber bis zum 15. November in der Gustav-Peters-Schule, Blaue Lehmkuhle 12, 23701 Eutin, Telefon 04521-1644, melden. Das Sekretariat ist von 8 bis 12 Uhr zu erreichen.

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