Foto: arstodo
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Kiel – Bildungsministerin Karin Prien hat heute (14. Januar) ein positives Fazit zur ersten Unterrichtswoche nach den Weihnachtsferien gezogen. „Es war und ist die richtige Entscheidung, die Schulen mit verstärkten Hygienemaßnahmen im Präsenzbetrieb zu öffnen“, so Prien. „Unsere Kinder und Jugendlichen brauchen jetzt so viel Normalität wie möglich. Das schulden wir Erwachsenen ihnen nach fast zwei Jahren Pandemie, die viel zu lange auf Kosten der Jungen eingedämmt wurde“, betonte die Ministerin weiter.

In den ersten Tagen nach den Weihnachtsferien sind dem Bildungsministerium eine große Zahl an positiven PCR-Tests gemeldet worden. Da die Gesundheitsämter mittlerweile verpflichtet sind, den Schulen alle Positivmeldungen mitzuteilen, habe die große Zahl der Nachmeldungen seit 22.12. auf den ersten Blick für eine übertrieben alarmistische Schlagzeilen gesorgt. „Mittlerweile zeigt sich ganz deutlich, dass die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte in Schleswig-Holstein vergleichsweise geringer am Infektionsgeschehen beteiligt sind als die Gesamtbevölkerung“, hob Prien hervor.

Die in dieser Woche gestartete Testung drei Mal pro Woche wolle man weiter fortsetzen. „Selbsttests haben sich als gutes Mittel erwiesen, um auch unsymptomatische Kinder und Jugendliche frühzeitig zu erkennen und so Ansteckungen zu verhindern“, so Prien. Und weiter: „Wir haben eine ganze Reihe an Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Coronavirus an Schulen zu reduzieren. Dazu gehört an allererster Stelle die Maskenpflicht, aber auch die intensivierten Testungen und die Hygienekonzepte, die die Schulen mittlerweile mit großer Erfahrung und Routine umsetzen“, betonte Karin Prien.

Auch die Regelungen zu Isolation und Quarantäne hätten in den vergangenen Tagen für manche Schülerinnen und Schüler besondere Härte bedeutet. Deshalb begrüßte Ministerin Prien den heutigen Beschluss der Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV), zu dem sie selbst im Bundesrat als Vertreterin des Landes Schleswig-Holstein anwesend war.

Zugleich werde durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren den sog. Quarantäneerlass geändert. Grundsätzlich gelten danach folgende Absonderungspflichten ab Montag, 17.1.:

Kontaktpersonen.

Tritt in Schulen ein Infektionsfall auf, der durch einen PCR-Test bestätigt wird, besteht für andere Personen aufgrund des schulischen Schutzkonzepts und der seriellen Teststrategie keine Absonderungspflicht. Das gilt zum Beispiel auch für Sitznachbarn der infizierten Person.

Lediglich im Einzelfall kann aufgrund einer Entscheidung des Gesundheitsamtes eine Absonderung in Betracht kommen, wenn die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten worden sind. In diesem Fällen obliegt es der infizierten Person, die engen Kontaktpersonen (zum Beispiel Sitznachbarn) eigenverantwortlich zu informieren. Sollte eine Unsicherheit bestehen, ob die vorgegebenen Schutzmaßnahmen im Einzelfall nicht konsequent eingehalten wurden, sollte man sich an das Gesundheitsamt wenden. Das Gesundheitsamt kann dann im Einzelfall eine Quarantäne von fünf Tagen anordnen.

Sog. Geboosterte, „frisch“ doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene und „frisch“ Genesene müssen auch dann nicht in Quarantäne, wenn der Kontakt zu einer infizierten Person außerhalb der Schule erfolgte. Wer in diese Fallgruppen fällt, richtet sich nach den Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?nn=169730&cms_pos=3 .

Bitte beachten Sie hierzu die Informationen der Gesundheitsbehörden.

Infizierte Personen.

Wird der Schulleiterin oder dem Schulleiter ein durch einen PCR-Test bestätigter Infektionsfall bekannt, soll den Lerngruppen, mit denen die infizierte Person Kontakt hatte, ein Informationsschreiben der Gesundheitsverwaltung durch die Schule ausgehändigt werden. Das Schreiben erhalten die Schulen in den nächsten Tagen.

Ist eine Schülerin oder ein Schüler oder eine Lehrkraft durch einen PCR-Test bestätigt infiziert, gilt für sie oder ihn eine Isolation von sieben Tagen in Verbindung mit einer Bescheinigung über einen negativen Schnelltest am siebten Tag.

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