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Fehmarn – Die Stadt Fehmarn weist darauf hin, dass für das Kalenderjahr 2022 generell keine Abgabenbescheide der Grundsteuer A, der Grundsteuer B sowie der Hundesteuer versandt werden. Die im Jahr 2016 für die Grundsteuer A und B sowie im Jahr 2020 für die Hundesteuer oder in Einzelfällen auch später versandten Abgabenbescheide gelten auch für das Jahr 2022, sofern sich keine Änderungen in der Steuerveranlagung ergeben haben.

Wie Bürgermeister Jörg Weber weiter mitteilt, wurden die Abgabenpflichtigen mit der amtlichen Bekanntmachung vom 4.1.2022 in den Bekanntmachungsblättern der Stadt Fehmarn am 6.1.2022 auf die Abgabenfestsetzung für das Jahr 2022 hingewiesen. Die amtliche Bekanntmachung kann auch auf der Homepage der Stadt Fehmarn unter www.stadtfehmarn.de  eingesehen werden.

Die festgesetzten Beträge und die Fälligkeiten können dem Abgabenbescheid 2016 (Grundsteuer A und B) und dem Abgabenbescheid 2020 (Hundesteuer) oder einem späteren Festsetzungsbescheid entnommen werden.

Fragen zur Steuerfestsetzung beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen der Steuerabteilung der Stadt Fehmarn unter 04371-506-638 und -658.

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