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Eutin – Nachdem das Wirtschaftsministerium am vergangenen Freitag die vier Modellprojekte für den Tourismus bekanntgegeben hat, haben Vertreter des Kreises mit den Verantwortlichen für die Modellregion Lübecker Bucht, Joachim Nitz und André Rosinski, den weiteren Ablauf zur Durchführung des Modellprojektes besprochen.

Gemäß den Vorgaben des Landes wird der Kreis Ostholstein für das Modellprojekt Lübecker Bucht mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept zeitlich befristet und räumlich abgrenzbar Ausnahmen von den Geboten und Verboten der Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung zulassen. Während des Projektes bewertet das Gesundheitsamt täglich die Entwicklung des Infektionsgeschehens im Kreis Ostholstein und die damit verbundene Auslastung des Fachdienstes Gesundheit besonders bei der Kontaktpersonennachverfolgung.

Der frühestmögliche Projektstart ist für den 26. April vorgesehen. Ein Abbruch des Projektes ist jederzeit möglich.

„Die pandemische Corona-Lage in Ostholstein wie auch anderenorts entwickelt sich derzeit äußerst dynamisch. Vor diesem Hintergrund beobachtet und begleitet der Kreis das ausgewählte Tourismus-Modellprojekt äußerst sorgsam. Derzeit ist nicht auszuschließen, dass der vorgesehene Startpunkt des Modellprojektes verschoben werden muss“, so Ostholsteins Landrat Reinhard Sager.

Aufgrund des Erlasses des Landes hinsichtlich der Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern wird der Kreis Ostholstein mit Wirkung von kommendem Montag (19. April) einschränkende Maßnahmen verfügen müssen, die den Bereich des Einzelhandels und der Freizeit- und Kultureinrichtungen betreffen.

Konkret gilt ab Montag zunächst einschließlich 26.4.2021 folgendes:

Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden (Click & Meet).

Aufnahme von Kontaktdaten durch die Betreiber vor Einlass

Betreiber der Verkaufsstellen haben durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass wartende Kundinnen und Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten.

Ausnahmen: Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).

Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen (zum Beispiel Kinos, Freizeitparks, Spielhallen etc.) dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden. Die Betreiberinnen und Betreiber haben dies vor dem Einlass in geeigneter Weise zu kontrollieren. (PM Kreis OH)

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