Foto: arstodo
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Kiel – Die Landesregierung hat heute (24. Mai) die Testpflichten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten angepasst und die weiteren Vorgaben der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung um vier Wochen verlängert.

Geimpfte/genesene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich künftig nicht mehr anlasslos testen lassen, sondern nur noch dann, wenn ein typisches Symptom einer Corona-Infektion vorliegt. Betreiberinnen und Betreiber von Pflegeeinrichtungen müssen außerdem für externe Personen, die keinen Impf- beziehungsweise Genesenennachweis vorweisen können, keine Testangebote mehr vorhalten.

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