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Kiel – Die Landesregierung hat sich auf Eckpunkte für eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung verständigt, die am Montag (23. August) in Kraft treten wird. Damit werden die jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse in Schleswig-Holstein umgesetzt.

Zentraler Punkt ist eine landesweite Testpflicht im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) in Innenbereichen. Diese Testpflichten werden aufgrund der landesweiten Überschreitung des Schwellenwertes für ganz Schleswig-Holstein eingeführt. Zudem soll so für die Bürgerinnen und Bürger ein verlässliches Regelwerk ohne regionale Ausweicheffekte geschaffen werden. 

Außer für geimpfte und genesene Personen gilt eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) ab dem 23. August in folgenden Bereichen:

•             Zugang als Besucherin/Besucher zu Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe

•             Zugang zur Innengastronomie

•             Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen

•             Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (zum Beispiel Friseur, Kosmetik, Körperpflege)

•             Sport in Innenbereichen (zum Beispiel in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)

•             Beherbergung (Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts)

•             Innenbereiche der Freizeit- und Kultureinrichtungen und Einrichtungen außerschulischer Bildung

Die 3G-Regelung gilt nicht für Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Versammlungen, Gottesdiensten und Besucherinnen und Besucher von Bibliotheken. Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sind von der 3G-Regelung ausgenommen, ebenso Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren, die regulär zweimal wöchentlich in der Schule getestet werden.

Weiterhin wird die bisherige Regelung zum eingeschränkten Regelbetrieb aus der Verordnung gestrichen. Damit werden alle Kinder vollumfänglich und dauerhaft in ihrer Kita betreut. Dafür wird das Land einen seit kurzem für Kleinkinder geeigneten und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassenen Selbsttest beschaffen und kostenfrei zur Verfügung stellen. Damit werden Kita-Eltern die Möglichkeit erhalten, ihre Kinder zweimal wöchentlich zu testen. Der Zeitplan zur Umsetzung dieser Maßnahme wird mit den Beteiligten erarbeitet.

Ebenso wird die bereits angekündigte Stufe aus dem Veranstaltungsstufenkonzept umgesetzt, die es ermöglicht, dass besondere Veranstaltungsformen ohne Abstandsgebote (Events) nun auch im Innenbereich durchgeführt werden können. Hierbei ist allerdings eine Einzelfallgenehmigung für das individuell zu erstellende Konzept durch das Gesundheitsamt erforderlich, und es gilt hier ein striktes Alkoholverbot.

Zudem werden Kontaktdatenerhebungspflichten in den meisten Außenbereichen abgeschafft, da diese Daten für die Arbeit der Gesundheitsämter in der aktuellen Lage nicht mehr zweckdienlich sind.

Die Regelungen gelten landesweit und werden mit Blick auf die Infektionslage und die Situation in den Krankenhäusern mindestens alle vier Wochen überprüft.

Die Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung wird derzeit erarbeitet und am Dienstag, 17. August, dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt.

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