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Berlin – Der Deutsche Feuerwehrverband fordert, Feuerwehrangehörige bei der Corona-Impfung höher zu priorisieren: „Die stets gefahrengeprägte Arbeit der Feuerwehr ist von hervorzuhebender Systemrelevanz und das Rückgrat der Gefahrenabwehr in Deutschland. Insbesondere im Bereich des Rettungsdienstes, des Krankentransports und der Technischen Hilfe lässt sich trotz persönlicher Schutzausrüstung und konkreter Einsatzkonzepte der direkte Kontakt mit Menschen nicht verhindern. Darüber hinaus ist die Feuerwehr tragende Säule bei einer Vielzahl weiterer Aufgaben, wie vielerorts dem Aufbau von Impfzentren“, erklärt DFV-Vizepräsident Hermann Schreck.

Der potentielle Kontakt von Feuerwehrangehörigen zu vulnerablen Gruppen ist damit jederzeit gegeben. Die Erkrankung eines Feuerwehrangehörigen kann ferner aufgrund der gegenwärtig gültigen Quarantänevorschriften zu einem Ausfall der gesamten Feuerwehr führen.

Der Vorschlag der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts ordnet Feuerwehrangehörige in der Priorisierung der COVID-19-Impfung aktuell als „gering erhöhte Risikogruppe“ in der Stufe 5 von 6 ein. „Dies wird der Gefährdung, der Bedeutung für die Daseinsvorsorge sowie der Verantwortung der Gesellschaft für den lebensnotwendigen Bereich der Gefahrenabwehr keinesfalls gerecht“, betont Schreck.

Selbstverständlich teile der Deutsche Feuerwehrverband die Auffassung, dass die vulnerablen Gruppen, insbesondere die lebensältere Bevölkerung mit einem hohen Letalitätsrisiko im Falle einer Erkrankung an COVID-19, schnell einen Impfschutz erhalten müssten. „Diese Priorisierung steht für uns außer Frage und wird uneingeschränkt unterstützt“, so der DFV-Vizepräsident in seinem Schreiben an den Bundesgesundheitsminister. In einem unmittelbar darauffolgenden Schritt sehe der Verband jedoch die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und hier insbesondere die Feuerwehren als dringend berechtigt an.

Der Verband regt deshalb nachdrücklich eine modifizierte Anwendung in den Bundesländern an. Nach dem Infektionsschutzgesetz sind jeweils die obersten Landesgesundheitsbehörden dafür zuständig, öffentliche Empfehlungen für Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe auf der Grundlage der jeweiligen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission auszusprechen. „Die ehren- und hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehren brauchen aufgrund ihrer Aufgaben für die Gesellschaft eine Einordnung, die der Lebenswirklichkeit entspricht. Unserer Auffassung nach dominiert der gesamtgesellschaftliche Nutzen durch eine höhere Einordnung der Feuerwehr deutlich“, so Schreck.

Hintergrund:

Sowohl im Haupt- als auch im Ehrenamt erfüllen Feuerwehren in Deutschland Aufgaben im Rettungsdienst wie auch als so genannte „First Responder“, aber auch in der Technischen Hilfeleistung sowie der Brandbekämpfung. Damit kommen sie häufig direkt mit erkrankten und verletzten Personen in Kontakt. Allein im Jahr 2018 waren Feuerwehrangehörige bei mehr als drei Millionen Einsätzen in Notfallrettung und Krankentransport tätig. (PM DFV)

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