Foto: Arno Reimann
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Kiel – Bei der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Berlin (22. und 23. Mai) haben die Ressortchefinnen und -chefs der Länder die Themen Fluggastrechte, verbrauchergerechte Verkehrspolitik bei Bahn und ÖPNV und den Tierschutz behandelt.

Schleswig-Holstein kritisierte die Fluggastrechte-Verordnung, die viele Verbraucher und Verbraucherinnen davon abhalte, ihre Rechte bei Nichtbeförderung, Flugausfall oder Verspätungen von Flügen wahrzunehmen. Eine durch die EU-Kommission anstehende Änderung der seit 2004 bestehenden Fluggastrechteverordnung wird vom Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) grundsätzlich begrüßt, wenn sie die Regelungen für Fluggäste vereinfachen würde. Der Vorschlag der Kommission würde aber in der derzeitigen Fassung zu einer deutlichen Absenkung des Verbraucherschutzniveaus führen.

„Wir fordern vom Bund, dass Fluggastrechte bewahrt werden und Verbraucher und Verbraucherinnen bei Flugproblemen und Regressforderungen zukünftig nicht schlechter dastehen als in der bisherigen Fluggastrechteverordnung“, sagte Verbraucherschutzminister Werner Schwarz.

In einem gemeinsamen Antrag von Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Bayern waren in der Konferenz insbesondere die Punkte der EU-Kommission strittig, die zu einem Absinken des Verbraucherschutzniveaus führen würden. Dazu gehört, dass die Entschädigungsgrenze bei Verspätungen nicht auf fünf Stunden angehoben werden, sondern wie bisher bei drei Stunden bleiben soll. Außerdem sollen Flugplanänderungen, Rückerstattungen und Ersatzansprüche klarer geregelt werden. „Bei Problemen muss für Fluggäste stets klar und leicht erkennbar sein, wie sie Unterstützung erhalten können“, forderte Schwarz.

Die Ressortchefs forderten den Bund auf, sich in der neuen Regierungsperiode verstärkt für eine verbrauchergerechte Verkehrspolitik in den Bereichen Bahn und ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) einzusetzen und die Zuverlässigkeit und Qualität der Deutschen Bahn zu verbessern. Pünktlichkeit und Serviceleistungen sollen optimiert werden.

„Fahrgäste müssen sich darauf verlassen können, dass bei längeren Fahrten im Fernverkehr ein Verpflegungsangebot besteht. Auch die Verfügbarkeit von WLAN und ausreichenden Kapazitäten für die Mitnahme von Kinderwagen sowie Fahrrädern spielen eine wichtige Rolle“, erläuterte Schwarz seine Forderungen.

Zudem machte sich Schwarz für das Verbot des Handels von Wirbeltieren auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen stark. Damit sollen vor allem der sogenannte „Welpenhandel aus Kofferräumen“ und Handel auf Marktplätzen gestoppt werden. Laut Gesetz ist ein gewerbsmäßiger Handel mit Wirbeltieren nur mit Erlaubnis der Behörden möglich und diese unterliegt strengen Tierschutzbestimmungen. „Das Ziel des Verbots ist es, den Tieren bessere Bedingungen zu sichern und den illegalen Handel von Wirbeltieren zu unterbinden“, so Schwarz.

(Quelle: Jana Ohlhoff, Hanna Weber und Jessica Conrad | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz)