Foto: Arno Reimann
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Bad Schwartau – Wenn es kühler wird, die Bäume ihre Blätter verlieren und sich das Laub auf den Straßen und Gehwegen sammelt, kommt die Frage auf, wie das Laub beseitigt werden soll und wer für die Beseitigung des Laubs sorgt?

Laut Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bad Schwartau sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, das Laub auf angrenzenden Gehwegen, Radwegen und Verbindungswegen zu beseitigen. Ob eigene, öffentliche oder Bäume der Nachbarn – dort, wo der Wind das Laub hinbläst, muss gefegt und entsorgt werden. Eigentümer des betroffenen Grundstücks können auch Mieter, einen Haus-Service oder eine Fachfirma mit der Reinigung beauftragen.

Zu den Aufgaben der Grundstückseigentümer zählt auch die Entsorgung des Laubs. Wenn es nicht möglich ist zu kompostieren, kann das Laub über die Biotonne beziehungsweise den Recyclinghof Süd des ZVO entsorgt werden. Das Laub darf nicht in Straßenrinnen, Einlaufschächte und Gräben gekehrt oder mit Laubbläsern dorthin verfrachtet werden.

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