Foto: Arno Reimann
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Timmendorfer Strand – Die Gemeinde Timmendorfer Strand weist daraufhin, dass nach der Gemeindeverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstige Immissionen seit dem 1. Mai wieder zusätzliche Ruhezeiten gelten.

Durch die Gemeindeverordnung werden die bestehenden Lärmschutzregelungen aus der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV für Timmendorfer Strand erweitert.

Vom 1. Mai bis zum 31. Oktober gilt im gesamten Gemeindegebiet, mit Ausnahme der Gewerbegebiete „An der Mühlenau“, „Vogelsang“ und „Hauptstraße“ (Firma Brandenburg), eine verlängerte Nachtruhe bis 8 Uhr sowie eine zusätzliche Mittagsruhe von 13 Uhr bis 15 Uhr.

Während dieser Zeit sind unter anderem lärmintensive Arbeiten und der Betrieb von elektronischen Musikgeräten sowie Musikdarbietungen im Freien verboten.

Die Gemeindeverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstigen Immissionen ist auf der Homepage der Gemeinde Timmendorfer Strand abrufbar unter: www.timmendorfer-strand.org/ortsrecht/GVO-Laerm.

Darüber hinaus ist nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) an Sonn- und Feiertagen der Betrieb besonders lauter Geräte und Maschinen wie zum Beispiel Heckenscheren, Rasenmäher und Bohrmaschinen nicht erlaubt.

Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen werktags nur von 9 Uhr bis 13 Uhr und 15 Uhr bis 17 Uhr betrieben werden.

Im Interesse der Nachbarschaft und der Allgemeinheit bittet die Verwaltung, diese zusätzlichen Ruhezeiten einzuhalten und gegenseitige Rücksicht zu nehmen.

Sollte es trotzdem einmal zu laut werden, kann dies direkt dem Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand unter 04503-807185 oder ordnungsrecht@timmendorfer-strand.org sowie der Polizei gemeldet werden.