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Lübeck – Da die aktuellen Zahlen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht das aktuelle Infektionsgeschehen abbilden, hat die Hansestadt Lübeck die bestehende Allgemeinverfügung zu Kontakt- und Zugangsbeschränkungen vom 20.12.2020 bis zum 10.1.2021 verlängert.

Begründung: Feststellbar ist eine zwar eine abnehmende Inzidenzlage. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass aufgrund der Feiertage und der Weihnachtsferien die Arztpraxen geschlossen waren und demzufolge weniger getestet wurde, so dass der Abfall der Inzidenz vorhersehbar war. Die vorliegenden Zahlen bilden demnach aller Wahrscheinlichkeit nach nicht das aktuelle Infektionsgeschehen ab. Ferner handelt es sich um eine Viruszirkulation auf Bevölkerungsebene, so dass gezielte Einzelmaßnahmen derzeit nicht möglich sind.

Die Veranlassung zusätzlicher Maßnahmen ist auch unter dem Eindruck der in der Regel um zehn bis 14 Tage verzögerten Wirkung von Beschränkungen zu bewerten. Die bisher getroffenen Maßnahmen wurden am 20.12.2020 verfügt, so dass noch nicht deren Wirkung valide einschätzbar ist. Der 7-Tage-Inzidenzwert von 200 pro 100.000 Einwohner wurde erstmalig am 25.12. (00.00 Uhr) unterschritten. Demzufolge liegt der Inzidenzwert seit elf Tagen unterhalb der Schwelle von 200. Erst in den kommenden Tagen wird mit hinreichender Sicherheit bewertet werden können, ob die Maßnahmen dazu beigetragen haben, dass Infektionsgeschehen signifikant zu senken.

Gleichzeitig kann die Situation in Lübeck nicht losgelöst von der Situation in den umliegenden Kreisen bewertet werden. Die Hansestadt Lübeck und die umliegenden Kreise des Hamburger Rands weisen zusammen die höchsten Inzidenzwerte in Schleswig-Holstein auf und sind mit ihren vielfältigen Pendlerbeziehungen (bis auf den Kreis Pinneberg) eng mit der Hansestadt Lübeck verbunden. Diese Kreise sind darüber hinaus im Zweifelsfall auf die Beatmungskapazitäten in der Hansestadt Lübeck angewiesen.

Zudem sind Vorkehrungen zu unternehmen, die insbesondere in stationären Pflegeheimen zum Schutz der dortigen Bewohnerinnen und Bewohner dazu beitragen, dass es zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der Leistungserbringung kommt.

Die Hansestadt Lübeck ist deshalb angesichts der Dynamik des Infektionsgeschehens aus Gründen des Gesundheitsschutzes und Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems gehalten, weitergehende kontaktbeschränkende Maßnahmen zu verfügen, um nicht nur das Ansteigen des Inzidenzwertes zu vermeiden, sondern zu einer nachhaltigen Senkung zu kommen. Die Verlängerung der Allgemeinverfügung ist verhältnismäßig in Abwägung des Eingriffs in die Freiheitsrechte und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Die Allgemeinverfügungen im Wortlaut hier:

Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr sowie sonnabends und sonntags von 8 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 0451-1222626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus

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