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Eutin – Der Kreis Ostholstein hat eine neue Allgemeinverfügung zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zum Alkoholverbot in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen erlassen. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 7.06.2021, 0.00 Uhr. Sie tritt mit Ablauf des 13.6.2021 außer Kraft. Eine Verlängerung ist möglich.

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