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Kiel – Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung setzt weiterhin auf die Maskenpflicht an Schulen, auf regelmäßige, verbindliche Tests und die bewährten Hygienekonzepte. Das teilte Bildungsministerin Karin Prien in Kiel mit. „Wir leben noch immer in einer Pandemie, aber die Umstände haben sich deutlich verändert“, betonte Prien. Im vergangenen Jahr sei der Präsenzunterricht eingeschränkt worden, um ältere Menschen und vulnerable Gruppen zu schützen, die noch keine Impfangebote hatten. „Die Situation hat sich geändert“, so die Ministerin. Alle erwachsenen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner haben ein Impfangebot erhalten, schon seit Wochen gibt es auch Impfangebote für Jugendliche und seit dieser Woche gilt auch für alle Personen ab 12 eine Impfempfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO). An den ersten Schulen im Land starte am 19.8. das niedrigschwellige Impfangebot der mobilen Impfteams der KVSH.

„In den kommenden Wochen wird es an allen Schulen im Land ein Impfangebot geben. Schülerinnen und Schüler, die sich bisher noch nicht angemeldet haben, das aber zum Beispiel wegen der geänderten Impfempfehlung der STIKO noch tun wollen, können sich jederzeit noch über ihre Schulen anmelden“, so Karin Prien gestern (18.8.). „Bei Bedarf können sie auch am Tag selbst noch fragen, ob sie eine Impfung bekommen. Die Ärztinnen und Ärzte der KVSH versuchen, jedem ein Impfangebot zu machen.“

Zusätzlich habe die Landesregierung beschlossen, zunächst weiterhin auf die Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler in den Innenräumen der Schule zu setzen. Die Schulen-Corona-Verordnung, die ab kommender Woche an den Schulen gelte, solle entsprechende Regelungen vorsehen, so Prien. Die Maskenpflicht sei auch deshalb wichtig, weil nur dadurch die neuen Quarantäneregelungen möglich würden. „Draußen an der frischen Luft kann auch weiterhin auf die Maske verzichtet werden. Trotzdem sollte wo immer möglich Abstand gehalten werden.“

Ebenfalls fortführen will die Landesregierung das bewährte Testkonzept. Zweimal in der Woche müssen sich alle Schülerinnen und Schüler testen lassen. Das entspreche auch dem Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Geimpfte und Genesene Personen müssen sich nicht testen lassen, dürfen dies aber weiterhin freiwillig tun.

Dass sich die Gesamtsituation ändere, zeige sich auch an den Regeln zur sogenannten Absonderung, also der Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten. „Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Normalität ist die Neuregelung der Quarantänevorgaben, die das Gesundheitsministerium gestern bekanntgegeben hat“, so Karin Prien. Der Erlass regele für die Gesundheitsämter der Kreise, dass eine Anordnung von Isolation und Quarantäne zukünftig im Einzelfall aufgrund einer Risikobewertung durch die zuständigen Stellen erfolgen solle und nicht mehr pauschal für ganze Lerngruppen gelten solle. Für die Schulen bedeute das, dass in der Regel nur noch unmittelbare Sitznachbarn oder enge Schulfreunde, die auch nachmittags in Kontakt sind, in Quarantäne geschickt werden sollen.

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