Kiel – Wie die Kriminalpolizei mitteilt, wird seit einigen Monaten vermehrt versucht, unerfahrene Kleinanleger mit der Betrugsmasche „Pump and Dump“, um ihre Ersparnisse zu bringen. Die Kriminalpolizei warnt Anleger vor vermeintlichen „heißen Tipps“ über Chatgruppen und soziale Medien.
In den vergangenen Monaten wurde vermehrt im Bundesgebiet die Betrugsmasche „Pump and Dump“ festgestellt. Die Kriminalpolizei Kiel hat nunmehr ebenfalls die Ermittlungen aufgenommen, da sich auch in Kiel die ersten Opfer dieser Betrugsmasche gemeldet haben. Hier beläuft sich der Gesamtschaden auf einen mittleren sechsstelligen Bereich.
„Pump and Dump“ ist eine Betrugsmasche aus dem Bereich des Aktien und Wertpapierhandels. Dabei bringen die Betrüger arglose Anleger durch die Verbreitung von Falschinformationen über soziale Netzwerke und Gruppenchats dazu, Aktien eines meist unbekannten Unternehmens mit niedrigem Börsen- und Einzelwert zu kaufen. Die Betrüger verfolgen hierbei das Ziel, den Preis der zuvor selbst günstig erworbenen Aktien des Unternehmens in die Höhe zu treiben und bei entsprechendem Kursgewinn schlagartig zu verkaufen. Die hierbei verursachten erheblichen Kurseinbrüche der gehandelten Aktien, können an einem Tag 80 Prozent und mehr betragen, was bei den arglosen Anlegern zu erheblichen Vermögensverlusten führt.
Die Kriminalpolizei rät folglich dazu, die Vertrauenswürdigkeit von Geldanlagetipps über soziale Netzwerke und Gruppenchats sorgfältig zu prüfen. Lassen Sie Vorsicht walten bei unrealistischen Gewinnversprechen von anonymen Personen im Internet.
Insbesondere prophetische Aussagen über zukünftige Kursentwicklungen von Einzelaktien sind ausdrücklich zu hinterfragen. Eine vertrauenswürdige Anlageberatung kann dagegen durch lizenzierte Vermögensberater und Bankinstitute mit direktem Kundenkontakt erfolgen. Weitere Informationen zur Betrugsmasche „Pump and Dump“ gibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf ihrer Internetseite.
Die Kriminalpolizei Kiel ermittelt derzeit in mehreren Fällen. Scheuen sie sich nicht davor als Geschädigter eine Anzeige zu erstatten.









