Schwangere Frauen und Mütter genießen rund um die Geburt besonderen Schutz - Foto: AOK NW/oH
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Kiel – In Schleswig-Holstein kommen immer weniger Kinder zur Welt. Die Zahl der Geburten war im Jahr 2024 auf dem niedrigsten Stand seit 2013: Insgesamt wurden 21.716 Geburten registriert. Dadurch erhielten folglich auch weniger Mütter Mutterschaftsgeld. Das geht aus einer aktuellen Auswertung der AOK NordWest hervor.

Die Leistung wurde im vergangenen Jahr an 3.129 AOK-Versicherte gezahlt, etwas weniger als im Vorjahr mit 3.133 Versicherten. Die AOK NordWest als größte gesetzliche Krankenkasse im Land zahlte fast 4,7 Millionen Euro für ihre weiblichen Mitglieder.

„Schwangere Frauen und Mütter genießen rund um die Geburt besonderen Schutz. Damit erwerbstätigen Frauen kein finanzieller Nachteil entsteht, können sie Mutterschaftsgeld beantragen. Die Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Entgeltersatzleistung für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt“, sagt AOK-Vorstandsvorsitzender Tom Ackermann.

Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen

Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeitnehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind. Es wird während der Schutzfristen gezahlt, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung.


Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt den Betrag von 13 Euro, wird die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt, so dass das bisherige monatliche Einkommen vollständig ersetzt wird.