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Ostholstein – Wer morgen (Sonntag, 25.4.) an der Küste einkaufen möchte, weil er auf frühere Regelungen setzt, steht vor verschlossener Ladentür.  Und die Einkaufswagen bleiben haben Sonntagsruhe, bleiben in der Reihe stehen: Die Bäderregelung in Schleswig-Holstein bleibt weiter ausgesetzt – zunächst einmal bis zum 2. Mai.

Die entsprechende Änderungsverordnung ist am Sonnabend (24.4.) in Kraft getreten. Wie Wirtschafts- und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz in Kiel erklärte, gelte dies auch für die Tourismus-Modellregionen Eckernförde und Schlei.

„Auch, wenn wir bundesweit die geringsten Corona-Infektionszahlen haben, ist die Bäderregelung derzeit weder sinnvoll und angesichts kaum vorhandener Übernachtungstouristen vorerst auch nicht notwendig“, ergänzte Buchholz. Normalerweise startet jedes Jahr am 15. März die Tourismus-Saison in Schleswig-Holstein. In 95 Städten und Gemeinden im Land – vor allem an den Küsten –  dürfen dann die Geschäfte auch sonntags öffnen. Die Bäderverordnung dient dazu, dass sich vor allem Touristen an den Wochenenden Vorräte beschaffen können.

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