Hund, Pferd und Mensch am Strand: So kann das laufen

Timmendorfer Strand – Ab dem 1. Oktober 2020 dürfen Hunde und Pferde wieder an die Strände von Timmendorfer Strand und Niendorf/Ostsee mitgebracht werden. Für ein friedliches und rücksichtsvolles Miteinander bittet die Gemeinde darum die „Hunde-Etikette“ und auch die „Pferde-Etikette“ zu beachten.

Nicht jeder ist mit Hunden vertraut – manche Mitmenschen und auch Hunde haben Respekt vor anderen Hunden oder haben sogar schlechte Erfahrungen gemacht. Daher ist ein verantwortungsvoller, umsichtiger und rücksichtsvoller Umgang mit dem eigenen Hund und gegenüber den Mitmenschen oberstes Gebot.

Und dann ist da noch die Leinenpflicht…

Beachtet werden sollte zudem, dass Hunde nicht überall ohne Leine mitgeführt werden dürfen, denn: auf den Strandpromenaden, im Niendorfer Hafen, in den Naturschutzgebieten und innerhalb anderer, öffentlicher Anlagen wie Parks und Fußgängerzonen gilt Leinenpflicht für Hunde. Das Gleiche gilt auch bei Menschenansammlungen, in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln, in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen sowie auf Friedhöfen, Märkten und Messen.

Kostenfreie Beutelspender

Der Umwelt und anderen Mitmenschen zu Liebe gilt es ebenfalls als Selbstverständlichkeit, die Hinterlassenschaften von Hunden zu entfernen. Gerade zu diesem Aspekt sind die Hundehalter gefordert,Verantwortung für ihr Tier und für die Allgemeinheit zu übernehmen. Im gesamten Gemeindegebiet stehen kostenfreie Beutelspender zur Verfügung, sowie extra für Hundekot vorgesehene Restmüllbehälter.

„Um ein friedvolles Miteinander in der Gemeinde zu gewährleisten, weise ich darauf hin, dass Hundehalter zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften mit Kontrollen durch unsere Ordnungskräfte rechnen müssen. Hundehalter, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, sei es hinsichtlich des Anleinens oder bei der Beseitigung des Hundekots, müssen mit Sanktionen rechnen. „Bitte haben Sie Verständnis für ordnungsbehördliche Maßnahmen. Sie dienen dem Schutz aller Mitbürgerinnen und Mitbürger“, so Andreas Müller, 2. stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Timmendorfer Strand.

Bußgelder für uneinsichtige Tierhalter

Die Gemeinde Timmendorfer Strand belangt uneinsichtige Hundehalter mit Bußgeldern ab 35 Euro. Je nach Verstoß und Häufigkeit können auch Bußgelder von mehreren hundert Euro verhängt werden.

Für Pferdehalter gilt dies selbstverständlich ebenfalls. Auch wenn im Trubel der großen Seebrücken und in den touristischen Zentren die Spaziergänger Vorrang haben, gibt es doch ausreichend Platz für all jene, die den Übergangsraum zwischen Land und Meer gerne auf dem Pferd erleben möchten.

Die gegenseitige Rücksichtnahme an allen Strandabschnitten gilt als selbstverständlich, demnach ist die Gefährdung oder Belästigung anderer Personen auszuschließen. Grundsätzlich gilt auch für Pferdebesitzer und Reiter, dass durch Tiere entstandene Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen sind.

Bei Fragen zu diesem Thema ist der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand unter der Telefonnummer 04503/807-100 oder per Mail an info@timmendorferstrand.org. erreichbar. (PM)

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