Eutin – Die Straßenverkehrsordnung hat in diesem Jahr wieder einige Neuerungen parat. Bei einer fehlenden Rettungsgasse kommen 200 Euro Bußgeld und ab dem kommenden Jahr sogar noch ein Monat Fahrverbot hinzu. Für das Parken in der zweiten Reihe gibt es neben bis zu 70 Euro Bußgeld noch einen Punkt in der Flensburger Sünderkartei obendrauf. Zudem muss der Mindestabstand zu Radfahrern nun 1,5 Meter betragen. Außerdem wird es ein Verkehrsschild geben, wenn die Straße zu eng ist. Das regelt das Überholverbot von Radfahrern. Weitere Infos gibt es hier dazu.
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