- Anzeige -

Bad Bramstedt – Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt und ihre zuständigen Dienststellen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein intensivieren seit dem 24. Januar 2021 die Binnengrenzfahndung an den Landgrenzen zu Polen und Dänemark sowie in den Seehäfen in Lübeck-Travemünde, Kiel und Rostock.

Im Rahmen der Überprüfungen werden auch die erforderlichen Voraussetzungen nach der Corona-Einreiseverordnung, speziell für Reisende aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten, kontrolliert. Dazu gehören insbesondere die Überprüfung der digitalen Einreiseanmeldung sowie des erforderlichen Nachweises eines negativen Coronatests. Informationen zur digitalen Einreiseanmeldung finden Sie unter www.einreiseanmeldung.de. Alle Maßnahmen in diesem Zusammenhang werden in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Gesundheitsämtern, den zuständigen Landespolizeien sowie den Seehäfen und Beförderungsunternehmen durchgeführt.

Welche Herkunftsländer als Risiko-, Hochinzidenz – oder Virusvariantengebiete eingestuft sind, kann auf der Internetseite

www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

eingesehen werden. Diese Seite wird ständig aktualisiert.

Für Beförderungsunternehmen gelten seit dem 24. Januar 2021 besondere Nachweispflichten. So muss jede(r) Reisende dem Beförderungsunternehmen bereits vor Fahrtantritt die erforderlichen Einhaltungen nachweisen.

Sollte die Bundespolizei bei Kontrollen an den Binnengrenzen oder in den Seehäfen dennoch feststellen, dass Reisende die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, müssen diese unverzüglich nachgeholt werden.

Sofern Verstöße gegen die aktuellen Bestimmungen und Verordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie festgestellt werden, informiert die Bundespolizei das zuständige Gesundheitsamt. Dies entfällt, wenn der Reisende von der Verpflichtung befreit ist bzw. eine landesrechtliche Ausnahme geltend machen kann.

Weitere Informationen zu den jeweils geltenden Landesverordnungen finden Sie im Internet auf den Seiten der Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Hintergrund

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.

Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente „Bundespolizei See“, um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen.

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt circa 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:

– der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,

– die bahnpolizeilichen Aufgaben

– die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und

umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.

Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter

www.bundespolizei.de

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein