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Lübeck – Bislang waren im Infektionsschutzgesetz Schulkinder bis 15 Jahren von der Pflicht ausgenommen, im ÖPNV einen 3G-Nachweis mit sich zu tragen. Der Infektionsschutz wurde so geändert, dass sich diese Ausnahme nur noch auf die Zeiten bezieht, in denen die Schulkinder zweimal pro Woche in der Schule getestet werden. Das ist in den Ferien nicht der Fall.

Der Stadtverkehr Lübeck und die LVG weisen darauf hin, dass auch in den  Ferien bis zum 8. Januar 2022, Kinder ab sechs Jahren in den Bussen einen Nachweis über ein negatives Corona-Testergebnis von einer zugelassenen Teststelle während der gesamten Fahrt mit sich führen müssen, wenn sie nicht nachweislich vollständig geimpft oder genesen sind. Selbsttests oder Schülerausweise sind nicht gültig.

Weitere Informationen sind online abrufbar unter www.sv-luebeck.de  

Quelle: Stadtverkehr Lübeck

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