Lübeck – In der Roonstraße werden von Montag, 13. Oktober bis Freitag, 17. Oktober 2025 Straßenbauarbeiten vorgenommen. Die Roonstraße wird im Zuge der Baumaßnahme vorübergehend zur Einbahnstraße. In nördlicher Fahrtrichtung von der Wallbrechtstraße in Richtung Marlistraße kann die Roonstraße weiterhin befahren werden. Die Gegenrichtung von der Marlistraße in Richtung Wallbrechtstraße muss gesperrt werden. Der Verkehr in südlicher Fahrtrichtung wird von der Marlistraße aus über die Walderseestraße in die Wallbrechtstraße umgeleitet.
Die betroffenen Anwohner der Roonstraße werden mit einem Schreiben über die Einschränkungen informiert.
Die Straßenbaumaßnahme wird genutzt, um nach den Asphaltarbeiten den Verkehrsraum neu aufzuteilen. Geplant ist die Anlage von zwei Radfahrstreifen auf der Fahrbahn. Dadurch werden sichere Radverkehrsanlagen geschaffen, insbesondere für den Schülerradverkehr. Entsprechend sollen die Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr von bisher vier auf zwei reduziert werden. Pkws können auf den Flächen zwischen den Bäumen und auf dem alten Radweg geparkt werden.
Planung Radfahrstreifen und zwei Fahrstreifen
Die Planung der Stadtverwaltung sieht vor, zwei überbreite Radfahrstreifen auf der Fahrbahn in einer Breite von je 2,25 Metern anzulegen. Die beiden verbleibenden Kfz-Fahrstreifen erhalten eine Breite von je 3,25 Metern und sind damit ebenfalls breiter als zuvor. Das Parken wird auf die Flächen zwischen den Bäumen und auf den alten Radweg verlegt. Direkt an den Bäumen wird der alte Radweg entsiegelt, um mehr Lebensraum für die Bäume zu schaffen. Auf dem restlichen Asphaltstreifen wird ein Sicherheitstrennstreifen zum Parken markiert. Insgesamt bleiben 38 Parkplätze von derzeit 50 Parkplätzen erhalten. Diese Planung entspricht den aktuellen Regelwerken.
Die Stadtverwaltung erhält und saniert die Infrastruktur für alle Bürger:innen und Verkehrsteilnehmer:innen, dafür sind Baustellen mit einhergehenden Verkehrsbehinderungen temporär notwendig. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Mobilität für die Zukunft zu gewährleisten. Selbstverständlich wird jede Baumaßnahme dahingehend geprüft, die Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmenden so gering wie möglich zu halten.
(Quelle: Hansestadt Lübeck – Presseamt)