Kiel – Die Landesregierung hat das Landesprogramm I-Pakt Sport 2022 mit Genehmigung des Bundes aufgestellt. Mit der gezielten Förderung von Sportanlagen im Kontext der Städtebauförderung ergänzt der I-Pakt Sport die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung seit 2020. In diesem Jahr stehen Mittel in Höhe von rund 6,4 Millionen Euro von Bund und Land zur Verfügung. Dies ist eine deutliche Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um rund 2 Millionen Euro. Mit dem Anteil der vier beteiligten Kommunen stehen damit insgesamt rund 7,4 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Teilsanierung und der Ersatzneubau der Sportanlage „Waldeck“ in Eutin wird mit 1,907 Millionen Euro gefördert.
Weitere drei Sportstätten werden so gefördert:
975.000 Euro für eine weitere Förderung der Sanierung des Flensburger Stadions Volkspark (Sanierung der Tribünenanlage),
3,5 Millionen Euro für den Ersatzneubau des Lehrschwimmbeckens der Schwimmhalle in Kiel-Schilksee,
1,020 Millionen Euro für die Sanierung der Kampfbahn B in Pinneberg (ohne Rasenfläche).
Die Finanzierung hat sich in diesem Jahr grundlegend verändert. Der Bund trägt nun noch 50 Prozent des Finanzierunganteils. Dafür erhöht das Land seinen Finanzierungsanteil von 15 Prozent in den Vorgängerjahren jetzt deutlich auf 37 Prozent, sodass die Gemeinden weiterhin nur einen geringen Eigenanteil, diesmal von 13 Prozent beisteuern müssen.
„Dieser Investitionspakt ist aus Sicht der Landesregierung ein wichtiger Baustein zur Stärkung der kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir als Land unseren Anteil deutlich erhöhen konnten und damit trotz einer geringeren prozentualen Beteiligung des Bundes insgesamt mehr Geld für die Sportstätten zur Verfügung stellen können“, erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
„Die Landesregierung unterstützt weiterhin die Kommunen bei der Sanierung und Modernisierung der Sportinfrastruktur in Schleswig-Holstein. Das ist auch in unserem Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein verankert. Die jetzige Förderung im Rahmen des Investitionspaktes passt perfekt zu diesen Zielen. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit ist auch die Schwimmausbildung. Deswegen war es uns wichtig, dass wir die notwendigen Arbeiten an der Schwimmhalle in Kiel-Schilksee intensiv unterstützen“, so die Ministerin.
Sportstätten leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung und dienen der Erhöhung der Lebensqualität im städtischen Raum. Im Mittelpunkt des Programms stehen die Schaffung von Orten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bevölkerungsgruppen, die Förderung der Gesundheit sowie die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
Bei der Umsetzung der Vorhaben werden die Kommunen insbesondere die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sowie der Barrierefreiheit berücksichtigen.
„Mit dem Investitionspakt Sportstätten unterstützen wir die Städte und Gemeinden dabei, den Sanierungsstau bei den kommunalen Sportstätten abzubauen. Beispielsweise sind Schwimmbäder besonders kostenintensiv zu sanieren, ebenso Sporthallen, Leichtathletik- oder Fußballanlagen für den Breitensport. Das können Kommunen kaum selbst stemmen. Sportstätten sind wichtige Orte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung. Deshalb beteiligt sich der Bund in diesem Jahr mit 50 Prozent an den förderfähigen Kosten“, so Bundesbauministerin Klara Geywitz.
Die Förderung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2022 nach Gegenzeichnung aller 16 Bundesländer.
Die Bundesregierung hat – vorbehaltlich der Entscheidung des Bundeshaushaltsgesetzgebers – entschieden, den I-Pakt Sport in den nächsten Jahren nicht fortzuführen.