Was lange währt, wird irgendwann vollstreckt

Fehmarn – Fahren ohne Fahrerlaubnis führt am Ende zu einer Freifahrt mit einem Dienst-Kfz in eine Justizvollzugsanstalt. Diese Erfahrung machte am Montag (30.9.) ein 29 Jahre alter Mann.

Die Bundespolizei im Fährhafen Puttgarden kontrollierte am 30.9. einen Reisebus, der gerade von der aus Dänemark eingelaufenen Fähre kam. Ein 29 Jahre alter Mitreisender wies sich mit bulgarischen Identitätspapieren aus. Die Überprüfung durch die Beamten ergab, dass der Mann zur Festnahme ausgeschrieben war. 2016 war er in Deutschland wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt worden. Da die Rechnung nicht beglichen wurde, war der 29-Jährige 2017 zur Festnahme per Vollstreckungshaftbefehl ausgeschrieben worden. Die Reise war nun erst einmal zu Ende, der Mann musste die Beamten in die Diensträume begleiten. Dort wurde der Haftbefehl angefordert und dem 29-Jährigen eröffnet. Zwei Alternativen wurden dem Bulgaren nun aufgezeigt, 900 Euro auf den Tisch blättern oder als Ersatz 60 Tage Freiheitsstrafe. Der Mann zuckte mit den Schultern, deutete auf leere Taschen und wurde durch Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

 

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