Sichergestelltes Springmesser mit Klingenlänge von 5 cm - Foto: Bundespolizei HH/oH
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Hamburg – Am 23.6. gegen 13.41 Uhr wurde einer per Haftbefehl gesuchten Frau (Alter: 32 Jahre) ihr nervöses Verhalten beim Anblick einer Präsenzstreife der Bundespolizei im Bahnhof Berliner Tor zum Verhängnis. Die eingesetzten Bundespolizisten hielten die Frau an und überprüften ihre Personaldaten.

Ergebnis: Ausschreibung zur Festnahme!

Die wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilte Frau wurde mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg gesucht. Die polnische Staatsangehörige hatte eine geforderte Geldstrafe von 645 Euro nicht gezahlt und war bislang „untergetaucht“.

Die Gesuchte wurde für weitere bundespolizeiliche Maßnahmen mit einem Funkstreifenwagen dem Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof zugeführt. Bei einer Durchsuchung der Person und deren mitgeführten Gegenstände wurden diverse Betäubungsmittel sowie ein als Feuerzeug getarntes Springmesser mit einer Klingenlänge von 5 cm aufgefunden und sichergestellt.

Telefonisch kontaktierte die Frau aus dem Bundespolizeirevier ihre Lebensgefährtin, die später auf der Wache erschien und die geforderte Geldstrafe einzahlte. Somit bewahrte sie die Gesuchte vor einer Ersatzfreiheitsstrafe von 129 Tagen in einer Haftanstalt.

Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen konnte die sichtlich erleichterte Frau, ohne die sichergestellten Betäubungsmittel und ohne das Springmesser, das Bundespolizeirevier wieder verlassen.

Bezüglich des Springmessers wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Waffengesetz gefertigt. Bezüglich der sichergestellten Betäubungsmittel wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eröffnet. Die weiteren Ermittlungen werden hier durch das zuständige LKA der Landespolizei Hamburg geführt.

(Quelle: Bundespolizei HH – Pressesprecher Woldemar Lieder)