Foto: arstodo
- Anzeige -

Heiligenhafen – Die Polizei wurde am Sonntag (27.2.) über eine „Geisterfahrerin“ informiert, die auf der Autobahn 1 entgegengesetzt der Fahrtrichtung unterwegs war. Im Bereich der Anschlussstelle Heiligenhafen-Mitte kam die 71-jährige Fahrerin schließlich mit ihrem Pkw von der Fahrbahn ab, blieb aber unverletzt.

Gegen 15.30 Uhr meldeten mehrere Verkehrsteilnehmer über den Polizeinotruf einen VW Polo, der im Bereich der Anschlussstelle Heiligenhafen-Mitte auf der Richtungsfahrbahn Hamburg in Fahrtrichtung Fehmarn geführt werde. In dem Ostholsteiner Pkw sollte sich eine ältere Frau befinden. Kurze Zeit später fanden die alarmierten Beamten den Polo abseits der Fahrbahn in Höhe der Anschlussstelle Heiligenhafen Mitte in Fahrtrichtung vor.

Ersten Erkenntnissen zufolge fuhr die 71-jährige Polo-Fahrerin an der Anschlussstelle Heiligenhafen Mitte auf die BAB 1 in Richtung Hamburg auf, um nach Hause zu fahren. Irrtümlicherweise nahm sie an, in falscher Richtung unterwegs zu sein, stoppte ihr Fahrzeug daraufhin und drehte. In entgegengesetzter Fahrtrichtung lenkte sie ihren Pkw schließlich zurück zur Anschlussstelle Heiligenhafen-Mitte und befuhr die Autobahnauffahrt.

Hier bog die Ostholsteinerin wiederum verkehrswidrig nach rechts ab und beabsichtigte, ihre Fahrt auf der BAB1 in Richtung Fehmarn fortzusetzen. Im Kurvenbereich der Auffahrt verlor sie jedoch aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit die Kontrolle über den Polo und verwechselte zugleich das Gas- mit dem Bremspedal. Das Fahrzeug kam nach rechts von der Fahrbahn ab und blieb im aufgeweichten Untergrund stecken.

Durch glückliche Umstände wurden weder die Ostholsteinerin noch entgegenkommende Verkehrsteilnehmer im Zuge des Fahrmanövers verletzt.

Der VW Polo musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden.

Der Führerschein der desorientierten Fahrzeugführerin wurde aufgrund der Gefährdung anderer vorläufig entzogen und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet. Anschließend brachten die Beamten die Frau zu ihrer Wohnanschrift.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein